RE: Historische Omnibusecke

#31 von Florian , 09.10.2012 15:49

Mensch, das wird ja noch richtig spannend

Erwartungsvoll auf den Fortgang der Geschichte grüßt
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RE: Historische Omnibusecke

#32 von Zwei , 15.10.2012 19:00

Heinrich Hansjakob war um 1900 Pfarrer von Sankt Martin in Freiburg. Er schrieb einige Erzählungen, darunter im Jahr 1903 "Aus dem Leben eines Vielgeprüften". Es geht um ein Pferd, das er öfter aus dem Fenster des Pfarrhauses sehen kann, während es auf dem Franziskanerplatz (heute: Rathausplatz) auf seinen Besitzer wartet. Das Pferd berichtet über wichtige Abschnitte seines Lebens. In Kapitel 6 erzählt es von seiner Zeit als Trampferd in Freiburg.

http://gutenberg.spiegel.de/buch/1978/6

 
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RE: Historische Omnibusecke

#33 von Zwei , 17.10.2012 06:39

Am 25. Mai 1899 stellte die Medicinische Universitäts-Poliklinik Freiburg i. B. (damals noch am Münsterplatz 25) folgendes Attest aus:

"Marie Waßmer wurde von mir zuerst am 16. Mai h.a. behandelt.

d. 16.V 99:
Befund: leichte Riß- und Quetschwunde, circa 3 cm lang; nicht tief;
Ganz geringe Secretion, keine Rötung oder Eiterung.
Behandlung: Leichte Wickel mit 1% Lysollösung.

17.V:
Verband erneuert. Wundverlauf normal. Geheilt entlaßen.
Behandlung war als auf der Poliklinik vorgenommen, natürlich gratis. Arbeitsunfähigkeit bestand vielleicht 2 Tage.

Dr. Koch d. 25.V 99.
"

Daraufhin schrieb noch am gleichen Tag die Abfuhrverwaltung an den Stadtrat:

"Wohldemselben beehren wir uns, auf Verfügung vom 17. d.Mts. #7481 - unter Rückgabe des Ursprungsschriftstückes und unter Anfügung der Protokolle und des ärztlichen Attestes – geziemendst zu berichten:
Laut den Zeugenaussagen – Schutzmann Leist und Controlleur Gilbert – hat sich die Beschwerdeführerin den Unfall selbst zuzuschreiben, da sie absprang, während der Wagen in Gang war.
Eine Arbeitsunfähigkeit bestand, laut ärztlichem Attest, vielleicht zwei Tage.
Ein Anspruch auf Schadens-Ersatz kann nicht an die Stadtgemeinde gestellt werden, weil sie nicht die Unternehmerin des Tramwagenbetriebes ist. Ein derartiger Anspruch wäre vielmehr an den Unternehmer Jenne zu stellen.
Heizmann
"

Am 31. Mai antwortete der Stadtrat dem Fräulein Wasmer:

"In Beantwortung Ihres Schreibens vom 16. d.M. benachrichtigen wir Sie hiermit, daß eine Schadens-Ersatzpflicht der Stadt nicht anerkannt werden kann, da A. Jenne der Unternehmer des Tramwagenbetriebs ist und daher vorkommende Unfälle die Stadt nicht berühren.
Abgesehen aber hievon haben die gemachten Erhebungen ergeben, daß ein unvorsichtiges Abspringen vom Wagen dem Vorkommnis zu Grunde liegt und daher auch Unternehmer Jenne für den Unfall kaum verantwortlich gemacht werden kann.
"

Danach wurde in der Angelegenheit von Marie Wasmer nichts mehr vernommen.

 
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RE: Historische Omnibusecke

#34 von Zwei , 01.11.2012 21:45

Im Sommer 1845 wurde der Abschnitt Offenburg - Freiburg der badischen Eisenbahnstrecke Mannheim - Heidelberg - Basel - Konstanz eröffnet. Der Fremdenverkehr in den Orten entlang dieser Strecke wuchs stark. Gleichzeitig steigerte sich der Fremdenverkehr zum Kaiserstuhl, der noch nicht eisenbahnmäßig erschlossen war. Von den Jahrzehnte später gebauten Linien Freiburg - Breisach - Colmar sowie Breisach - Endingen – Riegel - Gottenheim ahnte noch niemand etwas.

Kurze Zeit nach der erwähnten Eröffnung der Eisenbahnstrecke nach Freiburg wurde eine private Omnibusverbindung von der Eisenbahnstation Riegel zum Ort Riegel und weiter nach Endingen - beide Orte waren damals zum Amt Kenzingen gehörig - eröffnet. Bald darauf führten einzelne Kurse über Endingen hinaus nach Königschaffhausen, das zum Amt Breisach gehörte und von wo es schon länger eine Postbusverbindung nach Breisach gab. Es gab nun also einen Anschluß der beiden genannten Linien in Königschaffhausen.

Private Omnibuslinien auf dem Land wurden in der damaligen Zeit meistens von Gastwirten ins Leben gerufen, deren Geschäft ja besonders mit dem Fremdenverkehr gedieh (in Städten mit einem bestehenden großen Transport- und Taxigewerbe wie Freiburg gründeten vorwiegend etablierte Fuhrhalter neue Omnibusunternehmen).

Die damals gegründete Omnibuslinie von der Station Riegel nach Endingen wurde also von zwei örtlichen Gastwirten betrieben. Unter anderem damit nicht jeder Unternehmer die Touristen bedrängte, genau bei ihm einzukehren, hat das Bezirksamt Kenzingen bereits im Sommer 1845 ein Regelwerk entworfen (entsprechende spätere Regelwerke des Bezirksamtes Freiburg hießen "Stellwagenordnung"). Eine Abbildung der vom Bezirksamt Kenzingen im Jahr 1845 erstellten Ordnung befindet sich im Staatsarchiv und kann online betrachtet werden: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=5-132331

Hier der transkribierte Inhalt:

Bekanntmachung[/size]
zur Omnibusfahrt zwischen Endingen und dem Eisenbahn-Stationsplatze bei Riegel.


§ 1. Beschaffenheit des Fuhrwerks.
Es können nur solche Omnibusse für diesen Dienst in Gebrauch kommen, welche von der Polizeibehörde für tauglich erklärt worden sind. Sie müssen stets reinlich gehalten, und Alles, was darin z. B. an Fenstern, Sitzen fehlt, muß jederzeit sorgfältig ausgebessert werden.

§ 2. Zeit der Ankunft und der Abfahrt.
Die Omnibus müssen wenigstens 10 Minuten vor Ankunft des Eisenbahnzugs auf dem für sie bestimmten Platze bei dem Stationshaus eintreffen und unmittelbar nach Abfahrt des Eisenbahnzuges abgehen. Kommen sie zu spät am Stationsplatz an, so verfallen die Unternehmer in eine Strafe von 1–5 fl., mit Vorbehalt ihrer Entschädigungspflicht im Fall ein Reisender durch die Verspätung erweislich in Schaden gekommen sein sollte. Damit die Reisenden von der Abfahrt in Kenntniß gesetzt werden, und in der Lage sind, sich dieser Reisegelegenheit zu bedienen, hat der Wagenführer bei der Fahrt zur Eisenbahn langsam die Hauptstraßen von Endingen und Riegel zu durchfahren, und mit der Trompete ein Signal zu geben oder seine Pferde mit Schellen zu versehen.

$ 3. Einhalten der Fahrten.
Die Unternehmer sind verpflichtet, jeden Curs, auch wenn sich kein Reisender gemeldet haben sollte, pünktlich einzuhalten, bei Vermeidung einer Strafe von 1-5 fl. und besonderer Entschädigungsverbindlichkeit gegen die hierdurch Benachtheiligten.
Im Bezug auf Endingen beschränkt sich die Pflicht des Unternehmers darauf, daß er dort so rechtzeitig eintrifft, daß er die dortigen Reisenden vor Ankunft des ersten Eisenbahnzuges an den Stationsplatz bringen kann, und daß er nach Ankunft des letzten Eisenbahnzuges die Reisenden vom Stationsplatz nach Endingen zurückzuführen hat. Wünschen Reisende in der Zwischenzeit nach Endingen oder von dort an den Stationsplatz verbracht zu werden, so ist der Unternehmer nur dann verpflichtet, sich an die in § 14 erwähnten Gebühren zu halten, wenn die Gesellschaft in sechs Personen besteht. Besteht sie in einer geringeren Zahl, so hat er das Recht, mit dem oder den Reisenden wegen des Fahrpreises besonderes Übereinkommen zu treffen.

§ 4. Aufnahme der Reisenden.
Damit nicht mehr Personen in den Wagen aufgenommen werden, als derselbe nach polizeilicher Bestimmung Plätze enthält, werden die Sitze mit Nummern versehen werden.

§ 5.
Personen in betrunkenem Zustande oder solche, welche durch Krankheiten, ekelhafte Gebrechen oder unreinliche Kleidung den Reisenden beschwerlich fallen, dürfen nicht aufgenommen werden.

§ 6.
Die Reisenden dürfen in den Omnibus nur sog. Handgepäck, d. h. kleinere Gepäckstücke mitnehmen, welche den Mitreisenden nicht lästig fallen. Hunde und andere Thiere dürfen nicht in den Wagen genommen werden.

§ 7. Freie Wahl der Reisenden.
Den Unternehmern, ihren Conducteuren und Wagenführern ist es bei Strafe von 1-5 fl. untersagt, selbst oder durch andere die Reisenden anzureden, um sie bestimmen, sich ihrer Fuhrwerke zu bedienen.

§ 8. Vorausbestellung eines ganzen Omnibus.
Die Vorausbestellung eines ganzen Omnibus von einer Gesellschaft wird nur dann gestattet, wenn durch die Stellung eines andern gleich guten Fuhrwerks für den regelmäßigen Curs gehörig gesorgt ist.

§ 9. Absteiger.
Der Wagenführer soll bei der Rückkunft von der Eisenbahn in den beiden Orten langsam durch die Hauptstraßen fahren, damit jedem Reisenden die Gelegenheit gegeben ist, an dem Wirths- oder Privathaus, wo er absteigen will, anhalten zu lassen. Zum Fahren in die Nebenstraßen, wenn er nicht besonders bezahltes Gepäck abzuliefern hat, ist er nicht verpflichtet.

§ 10. Verbot des Werbens für Gasthäuser.
Den Unternehmern, ihren Conducteuren und Wagenführern ist bei Strafe von 1-5 fl. untersagt, selbst oder durch andere einem Reisenden ein Gasthaus zu empfehlen. Im Wiederholungsfalle kann die Entfernung des Schuldigen vom Dienst verfügt werden.

§ 11. Conducteure.
Zu jedem Omnibus wird ein Conducteur aufgestellt werden, welcher eine von der Polizeibehörde genehmigte Dienstkleidung trägt. Mit Genehmigung der Polizeibehörde können auch den Wagenführern die Dienstverrichtungen des Conducteurs übertragen werden. Der erstere hat dann die vorgeschriebene Dienstkleidung ebenfalls zu tragen. Der Conducteur, beziehungsweise Wagenführer wird jeweils auf die Bestimmungen gegenwärtiger Verordnung amtlich verpflichtet werden.

§ 12. Pflichten des Conducteurs.
a) Die Conducteure haben gegen die Reisenden ein höfliches und gefälliges Benehmen zu beobachten.
b) Nicht mehr Reisende aufzunehmen, als der Wagen Plätze hat.
c) Das Gepäck derselben, soweit es nicht aus Handstücken besteht, in Empfang zu nehmen, für dessen gehörige Verpackung zu sorgen, es bei dem Stationshaus an den zur Aufnahme bestimmten Platz zu bringen, und bei der Ankunft in Riegel oder Endingen den Reisenden da, wo sie absteigen, gleichviel ob in Wirths- oder Privathäusern, zu übergeben.
d) Die Ordnung im Innern des Wagens zu handhaben. Dagegen wird von den Reisenden erwartet, daß sie sich den Anordnungen des Conducteurs innerhalb seiner Dienstverrichtungen willig fügen.

§ 13. Haftbarkeit der Unternehmer.
Die Unternehmer haften mit der bei dem Bezirksamt hinterlegten Caution für den Vollzug gegenwärtiger Vorschriften, für den den Reisenden zu leistenden Schadenersatz und die gegen ihre Conducteure und Wagenführer erkannten Geldstrafen, vorbehaltlich ihrer Entschädigungsansprüche an den zunächst Schuldigen.

§ 14. Fahrgebühr und Trinkgeld.
Die Fahrgebühr pro Person beträgt:
1) Ohne Reisegepäck (wozu Handgepäck § 6. nicht gerechnet wird)
a) vom Stationsplatz bis nach Riegel oder von da zurück 6 kr.
b) vom Stationsplatz bis Endingen oder von da zurück 15 kr.
Kinder, welche keinen eigenen Platz einnehmen, zahlen nichts.
2) Mit Koffern oder anderm schweren Gepäck für jedes Stück weiter:
a) vom Stationsplatz bis Riegel oder von da zurück 2 kr.
b) vom Stationsplatz bis Endingen oder von da zurück 4 kr.
Die Anforderung einer höhern Fahrgebühr oder eines besonderen Trinkgelds ist bei Strafe von 1-5 fl. und in Wiederholungsfällen bei Strafe der Entfernung vom Dienst untersagt.

§ 15.
Die Inhaber von Chaisen, welche die Erlaubniß zur Theilnahme an diesen Fahrten erhalten, sind ebenfalls zur pünktlichen Einhaltung gegenwärtiger Vorschriften, soweit sie sie angehen, verpflichtet und namentlich richtet sich die Gebühr, welche sie anzusprechen haben, lediglich nach den Bedingungen des § 14.

§ 16. Beschwerden.
Etwaige Beschwerden haben die Reisenden oder Wagenführer und Conducteure bei dem Bürgermeister zu Riegel oder Endingen anzuzeigen, welche dieselben schleunig erledigen oder dem Bezirksamt die erforderliche Anzeige machen werden.

§ 17.
Gegenwärtige Bekanntmachung soll in den Bahnhöfen, Stationsgebäuden, den Gasthöfen und den Wägen, welche zum Curs dienen, angeschlagen werden.

Großherzogliches Bezirksamt.
v. Jagemann



[size=50]Quelle: Staatsarchiv Freiburg W 110/1 Nr. 0008, Bild 1
Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=5-132331-1

Wie man erkennt, galt 1845 in Baden noch der Gulden (fl.) und Kreuzer (kr.) als Währung (60 kr. = 1 fl.).

 
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RE: Historische Omnibusecke

#35 von Zwei , 17.11.2012 18:03

Zunächst ging man zu Fuß, oder man besaß ein Fuhrwerk oder wenigstens ein Pferd.

Später gab es Droschken, die gegen ein Entgelt zu einer gewünschten Zeit von einem gewünschten Ort zu einem anderen gewünschten Ort Personen transportierten. Die Fahrten mit Droschken waren relativ teuer.

Später kamen Stellwagen auf. Es handelte sich um Fuhrwerke, die an einem bestimmten Ort aufgestellt wurden, um zu einer bestimmten Zeit zu einem anderen bestimmten Ort zu fahren. Da durch dieses Verfahren Fahrgemeinschaften gegründet wurden, also mehr Fahrgäste mitfahren konnten, war die Fahrt mit Stellwagen deutlich billiger als mit der Droschke. (Noch heute ist der Bus meistens günstiger als das Taxi).

Das Geschäft der Stellwagen florierte besonders an schönen Sommertagen, während im Winter und an schlechten Tagen kaum jemand mitfuhr. Die Stellwagen wurden hauptsächlich von der Mittelschicht benutzt, die sich ein eigenes Fuhrwerk oder eine Droschke nicht leisten konnte. Die unteren Schichten leisteten sich eine Fahrt mit dem Stellwagen ins Umland höchstens, wenn überhaupt, mal an Sonn- oder Feiertagen.

Die Freiburger Stellwagen wurden von den Fuhrunternehmern aufgestellt, die sonst Droschken betrieben oder Material transportierten. Beliebte Aufstellplätze in Freiburg waren der Holzmarktplatz, der Platz beim Siegesdenkmal oder der Storchenplatz vor dem Schwabentor. Die Linien führten beispielsweise zum Gasthaus Leimstollen bei Leutersberg, zum Waldsee oder nach Günterstal. Also zu den Ausflugsorten mit Spaziermöglichkeit und Getränkeausschank rund um Freiburg.

Jährlich im Mai entstanden Stellwagenlinien, nutzten die Ausflugslust der Freiburger und der Touristen, gingen aber im Herbst, wenn kaum noch jemand mitfuhr, wieder ein. Auch im Sommer bei schlechtem Wetter fielen Fahrten aus. Das war verständlich aus der Sicht der Unternehmer. Ärgerlich war es aber für das Publikum, da man nie wusste, ob der Wagen fährt oder nicht.

Zu Ende des 19. Jahrhunderts war Freiburg sehr daran interessiert, den Tourismus zu vermehren. Der Stadtrat bildete eine „Kommission zur Förderung des Fremdenverkehrs“. Herr Fabrikant und Stadtrat Walterspiel gehörte dieser Kommission an. Am 19. Juni 1890 formulierte er einen Antrag an den Stadtrat: „Es ist seit einigen Jahren zwischen Freiburg und Güntersthal eine Stellwagen-Verbindung hergestellt. Dieselbe hängt jedoch, die Fahrten auszuführen, oder nicht, von der Willkür der Unternehmer ab, was namentlich im Sommer mit vielen Mißständen verbunden ist. Ich möchte deshalb hiermit anregen, ob es nicht zweckmäßig ist, von dem einen oder anderen Unternehmer eine Verbindung herstellen zu lassen, die sich in regelmäßigen Zeitabschnitten wiederholt.

Anfang 1891 war ein Unternehmer (Joseph Amann) gefunden, der bereit war, nach einem regelmäßigen Fahrplan zwischen Freiburg und Günterstal einen Stellwagenbetrieb einzurichten. Er würde bei jedem Wetter und zu jeder Jahreszeit nach diesem Fahrplan fahren lassen. Im Gegenzug war die Stadt Freiburg bereit, an den Unternehmer jährlich eine Subvention von 500 Mark zu zahlen, unter der Bedingung, dass die Subvention von Günterstal aus auf insgesamt mindestens 700 Mark erhöht wird.

In Günterstal gab es mehrere Ausflugslokale, die an einem regelmäßigen Stellwagenbetrieb sehr interessiert waren. Auch viele Einwohner von Günterstal waren an einer zuverlässigen Stellwagenverbindung interessiert. Günterstaler Wirte und Bürger spendeten insgesamt 499 Mark, also eine unerwartet hohe Summe.

Die erste regelmäßige städtische Buslinie war also im April 1891 geboren und verband Freiburg mit dem beliebtesten Ausflugsort Günterstal.

Obwohl der Stellwagenverkehr zufriedenstellend funktionierte, sank die Spendierfreude der Günterstaler Bürger und Wirte schlagartig auf zukünftig null.

(Die gleiche Tendenz befürchte ich übrigens für das Forum „regio.siteboard.eu“, auch wenn jetzt noch manche Leute laufende Spendenbeiträge versprechen; ich plädiere daher für ein gut funktionierendes Forum bei einem anderen Forenhoster, eventuell mit Werbung, aber ohne regelmäßige Kosten. Wer würde nämlich einspringen, wenn die versprochenen regelmäßigen Beiträge ausbleiben?).

An die innerstädtischen Linien (zunächst II und III genannt) dachte übrigens im April 1891 noch niemand.

 
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RE: Historische Omnibusecke

#36 von Zwei , 22.11.2012 21:00

Zitat von Zwei
Fabrikant und Stadtrat Walterspiel gehörte dieser Kommission an. Am 19. Juni 1890 formulierte er einen Antrag an den Stadtrat: „[i]Es ist seit einigen Jahren zwischen Freiburg und Güntersthal eine Stellwagen-Verbindung hergestellt. Dieselbe hängt jedoch, die Fahrten auszuführen, oder nicht, von der Willkür der Unternehmer ab



Dank des freundlichen Hinweises einer Günterstal-Forscherin gibt es ein neues Detail zur Zeit vor der im städtischen Auftrag betriebenen Günterstal-Linie:

Georg Anselm Trescher war Mühlenbetreiber (Müller) am Bohrerbach, südlich von Günterstal. Er arbeitete nebenher als Fuhrunternehmer und führte seit 1884 auch Busfahrten zwischen Günterstal und Freiburg aus. Außerdem verköstigte er hungrige Passagiere. Aus der Verköstigung entstand ein bekanntes großes Ausflugslokal, das Gasthaus zur Kyburg. Es gibt sogar ein Foto von 1884 mit seinem Pferdebus ("Festschrift zum 100. Jahrestag der Eingemeindung von Günterstal in die Stadt Freiburg", Seite 86).

Herr Walterspiel hat 1890 von "Willkür der Unternehmer" geschrieben. Also fuhr vor 1891 vermutlich mindestens ein zweiter Unternehmer zwischen Günterstal und Freiburg. Möglicherweise war das Joseph Amann, der dürfte jedenfalls bereits Stellwägen besessen haben, vielleicht wird man das aber nie mehr sicher klären können. Das Bezirksamt Freiburg, Vorläufer des heutigen Landratsamtes, war unter anderem für die Genehmigung von Stellwagenverkehren in und um Freiburg zuständig und dort war alles behördlich relevante in den Akten dokumentiert. Im November 1944 befanden sich alle Akten des ehemaligen Bezirksamtes in der Registratur in der Rheinstraße. Dort sind sie am Montag, den 27. beim Angriff auf Freiburg restlos verbrannt.

Auf Seite 85 der oben genannten Festschrift ist den Autoren ein Fehler unterlaufen. Richtig ist, dass die Stadt Freiburg die Basler Wagen erst 1896/1897 gekauft hat. Außerdem fuhren diese nur auf den innerstädtischen Linien, nicht nach Günterstal. Auf der Vorortlinie nach Günterstal benutzte Amann von April 1891 bis Oktober 1896 sowie Jenne von November 1896 bis zur Inbetriebnahme der elektrischen Straßenbahn nach Günterstal eigene private Stellwagen.

 
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RE: Historische Omnibusecke

#37 von Zwei , 22.11.2012 21:39

Die VAG sieht sich als 1891 mit den Pferdebussen entstanden.

In der oben erwähnten Festschrift hat die VAG auf Seite 12 eine ganzseitige Werbung veröffentlicht:

"Herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum!
Seit 1891 zunächst mit dem Pferdeomnibus,
seit 1901 mit der elektrischen Straßenbahn
ist die FREIBURGER VERKEHRS AG Garant für die
gute Verbindung zwischen Günterstal und Freiburg
- schnell
- pünktlich
- sicher
- zuverlässig
- preisgünstig
Wir halten Freiburg in Bewegung!
FREIBURGER VERKEHRS AG VAG
"

(außerdem ist dort ein Bild, wie 117 gerade aus dem Günterstaler Tor herausfährt)

 
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Beleidigte Leberwurst anno 1897

#38 von Joachim , 15.12.2013 19:42

Herbst 1897. Vorab zur Orientierung:

Die Metzgerei des Metzgermeister Philipp Armbruster befand sich damals in der Zähringerstraße 24. Die Adresse dieses Hauses lautet heute Habsburgerstraße 108 und darin befindet sich heute nicht mehr eine Metzgerei, sondern ein Sexshop namens Angelique.

Die Schänzlebrauerei des Carl Dold befand sich in der Zähringerstraße 50. Heute heißt die Lokalität Habsburgerstraße 60. Vor dem Brauereihof ist jetzt ein Edeka-Supermarkt (und die Straßenbahnhaltestelle "Hauptstraße" Richtung Günterstal).

Der Schlachthof befand sich damals in der Nähe des Martinstors bei der heutigen Metzgerau. Der Schlachthof wanderte später in die Faulerstraße, wo heute das Faulerbad ist, und noch später in die Tullastraße, wo er derzeit noch besteht.

„l.J.“ bedeutet „laufenden Jahres“.

= = = = = = = = = = = = = = = = = = = = AUS DEN AKTEN = = = = = = = = = = = = = = = = = = =:

Am 05.11.1897 richtete Herr Metzgermeister Philipp Armbruster an Herrn Stadtrat Mühlberger folgende Beschwerde:

Anläßlich eines unliebsamen Vorkommnisses erlaube ich mir Herrn
Stadtrath dieses mit zu theilen.
Am 27. Oktober l.J. fuhr ich auf dem Tritbrett des
Trammwagens eine Kurzstrecke, ohne meine entsprechende Gebühr zu
zahlen. Der auf dem Wagen befundene Trammwagenschaffner Nier rief
mir bei meinem Absteigen zu, daß man jetzt Einen habe, „einen
badischen Schmarotzer“ er (Nier) sei ein Preuße. Diese gemeinen
Ausdrücke, die sich ein öffentlicher Angestellter von einem
Institut, welches unter städtischer Aufsicht steht, einem hiesigen
Geschäftsmann u. Bürger auf öffentlicher Straße gegenüber bedient,
der keineswegs irgend Jemand einen Nachtheil oder ein Schaden
zufügt, gehören im allgemeinen Interesse abgeholfen. Ich habe
nicht gewußt, daß ich durch eine Fahrt, von der Brauerei Dold
Zähringerstraße No. 50 bis an mein Haus Zähringerstraße No. 24, mir
der Entziehung einer Fahrtaxe schuldig gemacht habe, ist dieses
Geschehene, welches viele Andere auch jetzt noch thun, ohne daß
sie glaubten sich der Taxe zu entziehen, so wäre eine anständige
Zuredestellung des fraglichen Schaffners am Platze gewesen, indem
ich täglich 4 bis 5 mal den Tramwagen benutze, um nach dem
Schlachthaus zu fahren, wofür ich stets die vorgeschriebene Taxe
entrichtete.
Ein Bürger der Stadt, soll sich von einem derartigen Menschen als
badischer Schmarotzer hinstellen lassen. Dieses soll der
Öffentlichkeit u. der Genugthung anheim gestellt werden.
Mehrere Bürger der Zähringerstraße können ebenfalls von seinem
Benehmen Auskunft geben. Ich richte deshalb mein Schreiben
vertrauensvoll an Herrn Stadtrat, um Ihnen über ein Benehmen u.
Ausdrucksweise eines solchen Bediensteten Kenntnis zu geben, der
mit den hiesigen Bürgern u. Geschäftsleuten zu verkehren hat u.
wenn auch nicht ganz, doch theilweise von denselben bezahlt ist.
Um Abhilfe eines solchen Benehmens u. derartigen gemeinen
Ausdrücke bitte ich Herrn Stadtrath bei Herrn Jenne erwirken zu
wollen.
Hochachtungsvollst
Philipp Armbruster Metzgermeister

Am nächsten Tag leitete Herr Mühlberger das Schreiben an den Stadtrat weiter; der Stadtrat beschloss, die Angelegenheit durch Herrn Verwalter Heitzmann von der Städtischen Abfuhr untersuchen zu lassen.


 
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RE: Beleidigte Leberwurst anno 1897

#39 von Joachim , 21.12.2013 23:41

Herr Heizmann bestellte zuerst den Tramwagenschaffner Nier ein. Am 11.11.1897 protokollierte er:

Vor Verwalter Heizmann erscheint der Schaffner Nier (Gottlieb) und gibt an:
Es war am Donnerstag od. Freitag Vormittags 10 Uhr, ich stieg bei der Burgunderstraße um, in den Tramwagen № 1, der von der Stadt Wien herkam. Es saßen im Wagen der Metzgermeister Armbruster und der Gärtner Hoffmann. Hoffmann hat eine Monats-Abonnements-Karte. Als ich ein Billet dem Armbruster hinstreckte, sagte er: „O nein, ich zahle keine 10 ₰, da sind Sie mir viel zu jung und zu dumm dazu. Den anderen brauche ich auch nicht zu zahlen, Sie sind halt ein Prussien.“ Ich sagte ihm dann, daß er zahlen müsse, wenn ich auch ein Preuße sei, so sei ich doch kein badischer Schmarotzer, wie er. Ich war im Zorn über seine Bemerkung. Bezahlt hat Armbruster aber nicht. Vor etwa drei Wochen fuhr er von der evangelischen Kirche aus auch mit mir, auch damals bezahlte er nicht; aber ich habe darüber nicht mit ihm gestritten. Er sagte auch selbst den anderen brauche er auch nicht zu zahlen, wenn er so ein Stückchen fahre. Ich meldete dem Controlleur Radatt den Vorfall. - Jenne soll den Armbruster in Kenntniß gesetzt haben, daß wenn es wieder vorkomme, daß er nicht zahle, er ihn anzeigen werde. Voriges Jahr hat Armbruster schon solche Geschichten gemacht, damals hat er durch Rauchen, zwei Damen aus dem Tramwagen vertrieben.
Gottlieb Nier
zur Beglaubigung: Heizmann


Die meisten wissen es, trotzdem:
"od." heißt "oder"
"№" heißt "Nummer"
"₰" heißt "Pfennig"


 
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zuletzt bearbeitet 21.12.2013 | Top

RE: Beleidigte Leberwurst anno 1897

#40 von Joachim , 22.12.2013 00:26

Leider darf ich es im obigen Beitrag nicht nachträglich einfügen, deshalb ein Extrabeitrag:

"Prussien" bedeutet "Preusse"

 
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RE: Beleidigte Leberwurst anno 1897

#41 von Joachim , 24.12.2013 09:15

Einen Tag später vernahm Herr Heizmann den Passagier des Tramwagens Hofmann. Das Protokoll:

Herr Johann Hofmann gibt an:
Ich war im Tramwagen. Armbruster stieg bei Dold ein; als der Schaffner ihm das Billet geben wollte, sagte A. “er zahle Nichts“, er fahre nur eine kurze Strecke. Es gab darüber einen Wortwechsel; der Schaffner sagte: "Schmarotzer gibts bei mir nicht, entweder zahlen oder drunten bleiben“. Was A. sagte, habe ich nicht verstanden; ich las die Zeitung. Ich habe den Eindruck, daß der Schaffner im Recht war.
Johann Hofmann
zur Beglaubigung: Heizmann


Die Abfuhrverwaltung schrieb darauf hin an den Stadtrat:

Infolge geehrten Auftrags von verehrlichem Stadtrat vom 6. d.Mts. #15100, legen wir das Protokoll des Schaffners Gottlieb Nier und des Zeugen Hofmann zur gefälligen weiteren Entschließung, mit dem Anfügen geziemendst vor, daß wir inhaltlich des Protokolls zur Ansicht gelangt sind, daß der Schaffner Nier allerdings einen ungehörigen Ausdruck gebraucht hat, der ihm eventuell verwiesen werden könnte, daß er aber hiezu durch die beleidigende Provokation des Metzgermeisters Armbruster veranlaßt worden ist. Heizmann

Am 7.12.1897 fasste der Stadtrat Freiburg folgenden Beschluss:

Herr Verwalter Heitzmann wird beauftragt, dem Metzgermeister Armbruster in Erledigung seiner an Herrn Stadtrath Mühlberger gerichteten Eingabe vom 5. v.Mts., im Sinne des dortigen Berichtes vom 13. v.Mts. #944 in unserem Auftrage Mittheilung zu machen.
Schaffner Nier hat sich eines ungehörigen und zu tadelnden Ausdrucks bedient, allein das ganze Vorkommniß wurde durch das ebenfalls ungehörige Benehmen des Metzgermeister Armbruster und dessen unentgeltliche Benützung des Wagens hervorgerufen.


Herr Heizmann schrieb entsprechend an Herrn Armbruster. Armbruster antwortete nicht und die Angelegenheit war erledigt.


 
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zuletzt bearbeitet 24.12.2013 | Top

   


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