Herr Heizmann von der Abfuhrverwaltung wurde beauftragt, die Umstände des Vorfalls zu klären.
Der Tramwagen-Kutscher Joseph Hiestand sagte aus: "Es war an der nordwestlichen Ecke der Konradstraße, als ich nach der Stadt zu, fuhr. Dort standen auf dem Trottoir, am Eck, zwei Herren und eine Dame. Als ich sie sah, hielt ich an, ohne daß ich angerufen wurde.
Der eine Herr, ein alter Mann, der am Stock geht, stieg ein. Der andere aber kam zu mir und sagte ich solle noch ein wenig vorfahren. Ich sagte „ich kann nicht mehr vorfahren, die Pferde sollen so wenig wie möglich anziehen, wenn es aber der Condukteur befiehlt, so fahre ich vor.“
Der Condukteur sagte aber, daß es ihm leid tue, zwei Mal vorfahren könne man nicht. Der Herr stieg dann nicht ein. Bisher habe ich, seit dem 15. October 1900, noch nie eine Reclamation gehabt."
Der Tramwagen-Schaffner Gottlieb Nier sagte aus: "An der Konradstraße standen drei Personen, darunter der Oberlehrer Kempff. Ich ließ wegen diesem Mann, der täglich den Tramwagen benützt, und nicht gut laufen kann, extra nach der Seite der Konradstraße, statt nach rechts, der Erwinstraßen-Seite, fahren. Die Vorschrift lautet, daß rechts gefahren werden muß und daß zwischen den Kreuzungen nicht gehalten werden darf. Im vorliegenden Falle aber ließ ich, weil eine gebrechliche Person zu berücksichtigen war, eine Ausnahme machen. Man konnte an der Stelle gut einsteigen; Herr Kempff bestieg auch sofort den Wagen. Der andere Herr aber machte sich vornen mit dem Kutscher zu schaffen und verlangte schließlich von mir den Namen des Kutschers zu wissen, den ich nicht angeben konnte, weil ich es selbst nicht wußte. - Endlich sagte er: „Fahren Sie noch einen halben Meter vor“ - Ich sagte darauf dem Herrn ganz anständig, daß es mir leid tue, das könne nicht gethan werden. -
„Dann zeige ich Sie an“ erwiderte er und ging fort. „Fahren Sie nur zu.“
Der Weg in der Güntersthalstraße ist gegenwärtig, in Folge der Aufgrabungen, sehr schlecht. Es kommt vor, daß man ich Löcher geräth und nicht mehr fort kommt, man muß dann Vorspann geben und kann die Fahrzeit nicht mehr einhalten. Herr Jenne hat mir deshalb befohlen vorsichtig zu sein und den Wagen immer so zu stellen, daß man wieder wegkommt.
Aus diesem Grunde ließ ich auch nicht vorfahren."
Herr Heizmann teilte daraufhin dem Unternehmer Jenne mit: "I. Ein großer Verstoß gegen die polizeiliche Fahrordnung wurde dadurch gemacht, daß nach links, statt rechts gefahren wurde. Angeblich wurde das aus Gefälligkeit gegen einen Passagier gethan, um so unhöflicher war es dann, das Verlangen der beiden anderen Passagiere: „einen halben meter vorzufahren“ abzuweisen.
II. Den beiden Bediensteten ist ein Verweis mit Androhung der Entlassung im Wiederholungsfalle zu ertheilen."
Den beiden Bediensteten des Wagens 2, Nier und Hiestand, wurde von Herr Jenne ein Verweis erteilt mit Androhung der Entlassung im Wiederholungsfalle. Herr Hailer wurde informiert. Damit war die Angelegenheit erledigt.