Mal wieder ein Vorfall der so nicht passieren dürfte:
http://www.badische-zeitung.de/strassenb...d-aus-dem-wagen
Ehrlich gesagt grenzt das an menschliche Grausamkeit!
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Mal wieder ein Vorfall der so nicht passieren dürfte:
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Ehrlich gesagt grenzt das an menschliche Grausamkeit!
Beiträge: | 418 |
Registriert am: | 04.11.2007 |
Hallo
na nu übertreibe mal net warst du dabei?? nein glaubst du alles was du hörst und lesen tust ?? wens die tonart war ok net fein aber er hat sich korekt verhalten was die tarifbestimmungen angeht es wird doch eh immer alles hochgepusht was des angeht also net immer alles glauben was man in der BZ lesen tut und über 3-4 hören tut
Beiträge: | 4 |
Registriert am: | 14.06.2007 |
Dank an "max" !!!
Die "Kommentare" müsst ihr lesen! Da geht's echt ab!
Und dazwischen immer wieder:
Zitat
Dieser Kommentar wurde von der Redaktion entfernt.
Zur 'Sache' selbst:
Da sind noch sooo viele Fragen offen ! (Was sagen die Videobänder der VAG darüber ?)
- Wie weit vom Fahrer entfernt war die Mutter ?
- Hat der Fahrer das Argument der Mutter akustisch überhaupt mitbekommen ?
- Wie schwer - wenn überhaupt - war das Kind verletzt ?
- Warum ist die Mutter - wenn sie schon partout keinen Krankenwagen bemühen wollte - nicht mit der Linie 2 in die andere Richtung zum St. Josefskrankenhaus gefahren (3 kurvenlose Stationen), oder mit der Linie 5 in die Uniklinik ?
- Warum hat die Mutter das Fahrrad nicht einfach abgeschlossen oder aufgrund des Notfalles in einem der nahegelegenen Geschäfte abgegeben ? (Immerhin verblieb ihr wohl noch genügend Zeit, um das Klappfahrrad auseinander zu schrauben ... )
So lange dies alles nicht geklärt ist, gilt auch hier die "Unschuldsvermutung": "Im Zweifel für den 'Angeklagten' ".
Beiträge: | 542 |
Registriert am: | 19.07.2007 |
(Inzwischen stehen unter dem o. a. Artikel der BZ über 100 Kommentare ... )
Hier kurz ein Vergleich mit
München: [/size]
Zitat
Fahrrad-Tageskarte:
Sie wollen Ihr Fahrrad mitnehmen? Kein Problem. Die Fahrradkarte gilt als Tageskarte in U- und S-Bahnen. Ausnahmen: während der Hauptverkehrszeiten Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr und während der Schulzeiten von 16 bis 18 Uhr. Und wer ein Rad mit kleinen Reifen (bis 20 Zoll Reifengröße) hat, der kann dies sogar kostenfrei mitnehmen – sofern der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird.
Quelle: MVG (Seite 5)
Allerdings:
Zitat
In Straßenbahnen und Omnibussen dürfen Fahrräder nicht mitgenommen werden.
Quelle: Auszug aus dem MVV Gemeinschaftstarif
[size=120]Berlin:
Zitat
Die Mitnahme von Fahrrädern in Omnibussen, Obussen und Straßenbahnen ist nicht gestattet, es sei denn, dass diese Verkehrsmittel dafür hergerichtet und entsprechend gekennzeichnet sind. Dies gilt auch für den Bahn- Ersatzverkehr. Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern obliegt bei allen Verkehrsmitteln letztlich dem Betriebspersonal.
Wird der Platz für Krankenfahrstühle oder Kinderwagen benötigt, muss der Fahrgast mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen. Ein Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Beförderungsentgeltes besteht nicht.
Zusammengeklappte Fahrräder, die in handelsüblichen Fahrradtaschen, Fahrradsäcken o. Ä. verpackt sind sowie Kleinkindfahrräder (mit einem maximalen Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll) gelten als Handgepäck.
Quelle:
VBB-Tarif (Seite 23)
Beiträge: | 542 |
Registriert am: | 19.07.2007 |
Man muss ehrlich sagen, dass es bei uns im RVF, vor allem im Rahmen der DB AG, ein ziemlicher Urwald ist mit der Fahrradmitnahme.
Es gibt für verschiedene Strecken verschiedene Regelungen, verschiedene Fahrradkarten und und und...
Das könnte man auch etwas einheitlicher gestalten.
Die VAG sagt da zumindest klipp und klar: Bei uns KEINE Fahrradmitnahme. Und Punkt. Das ist konsequent und sinnvoll.
Viele Grüße
Florian
Beiträge: | 542 |
Registriert am: | 15.01.2008 |
Ich beziehe jetzt auch mal Stellung hier:
Aber nicht als FGBler sondern als ganz normaler Fahrgast:
Grundsätzlich hat der Fahrer aus meiner Sicht völlig korekt gehandelt! Wobei ich sagen muss wenn manche leute komoden mitnehmen in die Bahn/Bus sagt auch keiner was...
Ich bin bei solchen Geschichten im etwas vorsichtig die erfahrung zeigt das viele solche oder ähnlicher fälle mit viel ausschmückung erzählt werden.
Ausserdem wenn das Kind was hatte warum fährt Sie ins Vauban (Wenn es Akut wäre, zumal Kinderärzte auch in der Stadt sind und alle Krankenhäuser in die andere richtung liegen!)
Ist ziemlich verzwickt die Sache darum apell an alle Fahrgäste:
WENN ETWAS PASSIERT BITTE MACHEN SIE SICH NOTZIEN DAMIT SPÄTER DER GENAUE TAT HERGANG NACHVOLLZOGEN WERDEN KANN!!!
Das Problem in der Fahradmitnahme liegt am RVF--> Die organisation ist nicht wie beim KVV, hier ist jeder Partner zu selbständig im KVV kommt alles aus einer Hand(Dort gibt es klarere Regelungen bezüglich dem Rad)
Beiträge: | 214 |
Registriert am: | 12.06.2007 |
Natürlich ist es traurig, dass überall die Regeln anders sind. Darum findet man sich auch in anderen Städten manchmal so schlecht zurecht. Vereinheitlicht werden müssten nicht nur die Regeln innerhalb des RVF. Das muss viel weiter gehen. Genau genommen gehören die Regeln EU-einheitlich gemacht. So dass ich planen kann, ob ich in der belgischen Überlandstraßenbahn das Fahrrad mitnehmen darf. Was in Paris mit dem Kinderwagen ist. Es gehört vereinheitlicht, ob man entwertete oder nicht entwertete Fahrkarten aus dem Automat bekommt. Fahrzeuge brauchen an den Türen eine einheitliche Kenntlichmachung, wo man einsteigen darf und wo nur Ausstieg ist. Haltestellenschilder müssen überall gleich aussehen.
Da muss man also viiiel weiter greifen. Der RVF ist nur ein ganz kleines Würstchen in einer von sehr vielen Regionen Europas.
Beiträge: | 683 |
Registriert am: | 15.01.2008 |
der beitrag von frank müller,18. August 2009 - 01:18 Uhr, im bz-forum gefällt mir am besten
Beiträge: | 6 |
Registriert am: | 04.05.2012 |
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