Arbeitgeber Kirche:
"Von Nächstenliebe keine Spur
1,3 Millionen Menschen in Deutschland verdienen ihr Geld bei der Kirche. Christliche Großherzigkeit sollten sie von ihrem Arbeitgeber aber nicht erwarten. Im Gegenteil."
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"Was Recht ist, bestimmt die Kirche
Wenn es darum geht, ihre Sonderrechte durchzusetzen, müssen die Kirchen noch nicht einmal das Grundgesetz bemühen: Weil sie schon zu Zeiten bestanden, in denen die Bundesrepublik Deutschland noch nicht einmal angedacht war, hilft ihnen bereits die Weimarer Reichsverfassung: Die gesteht den Kirchen und Religionsgemeinschaften das Recht zu, frei von staatlicher Einflussnahme ihre Angelegenheit zu regeln – und zwar selbst dann, wenn die kirchlichen Vorstellungen nicht mit den Wertungen der staatlichen Gesetze übereinstimmen."
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"Wenn der Ehemann zum Jobkiller wird
Nicht nur das Streikrecht ist den Kirchen alles andere als heilig: Auch wenn es darum geht, sich von unliebsamen Mitarbeitern zu trennen, genießen die Gottesleute jede Menge Privilegien. So können sie einen Arbeitnehmer zum Beispiel kündigen, wenn sie mit dessen Eheleben nicht einverstanden sind."
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Experten gehen deshalb davon aus, dass über kurz oder lang der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden muss, ob Deutschland mit seinem kirchenfreundlichen Gesetz zu weit gegangen ist, oder ob die Privilegien der Kirchen auch in Zukunft Bestand haben werden."
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"Sonderrechte der Kirche auf dem Prüfstand
Doch die Zeiten ändern sich. Denn die europäischen Gerichte können mit den deutschen Kirchenprivilegien nicht besonders viel anfangen.
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