Am 27.11. sollen die Wahlberechtigten Baden-Württembergs darüber entscheiden, ob die Landesregierung an "Stuttgart 21" festhalten oder die Planung zu dem "Kopfbahnhof" vorantreiben soll. Die Fragestellung hierzu wird jedoch von vielen nicht verstanden.
Wie bei jeder Wahl kommt es auch bei der Volksabstimmung zur Gesetzesvorlage der Lndesregierung zu dem umstrittenen "Tiefbahnhof Stuttgart 21" auf jede Stimme an. Selten war der Wortlaut zur Entscheidung für viele Wahlberechtigte so missverständlich, wie dieses Mal, denn kaum jemand dürfte wohl die Frage
Zitat
Stimmen Sie der Gesetzesvorlage „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)“ zu?
auf Anhieb mit "Ja" oder "Nein" beantworten, zumal auch die beiden "Hinweise" dazu
Zitat
Mit „Ja“ stimmen Sie für die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben.
Mit „Nein“ stimmen Sie gegen die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben
keine wirkliche Hilfe zur Entscheidungsfindung sind.
"Du musst "Ja" ankreuzen, wenn Du dagegen bist."
Eine St. Georgenerin erkundigte sich darüber, was sie ankreuzen müsse, wenn sie zum Beispiel gegen den Bau des "Tiefbahnhofes" sei; daraufhin gab sie ihre Erkenntnis sofort telefonisch mit den Worten "Du musst "Ja" stimmen, wenn Du dagegen bist" an ihre Tochter weiter. Und sie hat Recht, denn wer mit "nein" votiert stimmt für den "Tiefbahnhof" und somit letztendlich gegen den "Kopfbahnhof" der "Stuttgart 21-Gegner".
Ministerpräsident Winfried Kretschmann wirbt für den Erfolg des Referendums (Abstimmung über den Gesetzentwurf einer Regierung oder eines Parlaments) auf der Internetseite www.BW-stimmt-ab.de mit den Worten "Dafür? Dagegen? Auf jeden Fall: Dabei!", der - je nach Gutachten – bis zu 8,7 Milliarden Euro verschlingen soll bedarf es 2,5 Millionen "Ja"-Stimmen. Zum Vergleich: Bei der Landtagswahl erhielt "Grün-Rot" gerade einmal 2,3 Millionen Stimmen.
Vor diesem Hintergrund eine schiere Unmöglichkeit, trotz dieser gewaltigen Hürde die Volksabstimmung erfolgreich abzuschließen. Und da wäre es geradezu unverzeihlich, wenn Wählerinnen und Wähler von ihrem Stimmrecht keinen Gebrauch machen würden, weil sie keine einfache Antwort auf die für sie missverständlich formulierte Frage wissen.
Siehe hierzu auch:
Schlichtung S 21 - Offizielle Seite mit zahlreichen Informationen
Das Regio Forum - "Stuttgart 21": Die Ursache allen (ÖPNV-) Übels im 'Ländle'?[/url]
Plenarsitzungs-Protokoll v. 16.09.2011 – “S-21-Kündigungsgesetz“
Plenarsitzungs-Protokoll v. 28.09.2011 – “S-21-Kündigungsgesetz“ und weitere Themen
SWR Fernsehen - "Mediathek" - zahlreiche Videos und Informationen
Bahnprojekt Stuttgart-Ulm - Offizielle Befürworter-Seite
Humor I
Humor II