Bebauungsplan Kleingartenanlage Moosacker, Plan 6-154

#1 von Edgar , 09.10.2009 03:29

Bebauungsplan Kleingartenanlage Moosacker (St.Georgen), Plan-Nr. 6-154[/size]

!!! ACHTUNG !!! WICHTIG !!!
Der Plan liegt noch bis zum 30.10.2009 im Technischen Rathaus, Zimmer 1209 sowie im Gemeindesekretariat in der Blumenstr. 9 (Öffnungszeiten: Dienstag 15:00 bis 17:00, Donnerstag 17:00 bis 19:00, Telefon 0 7 61 / 47 51 89) aus.
Ansprechpartnerin ist Frau Wiebke Küpper vom Stadtplanungsamt, Tel.: 201-4150.

Zitat
B E S C H L U S S - V O R L A G E [size=110](DRUCKSACHE BA-07/032) v. 10.10.2007

Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein
Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein
Finanzielle Auswirkungen: nein

Beschlussantrag:

Der Bau- und Umlegungsausschuss beschließt gemäß Drucksache BA-07/032 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Stadtteil St.Georgen für den Bereich nördlich des Friedhofs St. Georgen bis zum Moosackerweg Bezeichnung: Bebauungsplan Kleingartenanlage Moosacker (St.Georgen), Plan-Nr. 6-154

Anlagen:
1. Verfahrensgebiet
2. Protokoll der Umwelterheblichkeitsprüfung

1. Ausgangslage / Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Die allgemeinen Ausführungen zu der Siedlungsentwicklung in der Stadt Freiburg in der Vergangenheit und den Zielsetzungen, welche im Flächennutzungsplan 2020 festgeschrieben sind, sind in Ziffer 1 der Drucksache BA-07/029 dargestellt.
Ein Schwerpunkt, der nunmehr umgesetzt werden soll, ist die zeitnahe Entwicklung von überwiegend städtischen Flächen bzw. Flächen der Stiftungsverwaltung und des Landes Baden-Württemberg. Als politisches Signal ist deshalb beabsichtigt zeitgleich für die folgenden Bereiche Aufstellungsbeschlüsse herbeizuführen:
· Bebauungsplan Östlich Merzhauser Straße Süd (Wiehre), Plan-Nr. 4-51,
· Bebauungsplan Hinterer Schlierberg mit Schlierbergsteige (Wiehre), Plan-Nr. 4-75,
· Bebauungspläne Gutleutmatten Ost und West (Haslach), Plan-Nrn. 6-155 und 6-156,
· Bebauungsplan Kleingartenanlage Moosacker (St. Georgen), Plan-Nr. 6-154 als rechtliche Sicherung von Kleingartenflächen als Ersatz für die wegfallenden im Bereich Gutleutmatten,
· Bebauungsplan Kurzacker (Munzingen), Plan-Nr. 6-153,
· Bebauungsplan Forstwissenschaftliche Lehranstalt (Günterstal), Plan-Nr. 4- 76.
Auf den in der Drucksache BA-07/029 als Anlage 3 beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen.

Der am 09.12.2006 wirksam gewordene Flächennutzungsplan 2020 stellt die Fläche westlich der künftigen Stadtbahntrasse zwischen Wendeschleife Munzinger Straße und dem Stadtteil St. Georgen bzw. nördlich des Friedhofs St. Georgen bis zum Moosackerweg als Grünfläche mit der Spezifizierung Dauerkleingartenanlage dar. Diese Fläche ist mit Ausnahme von einem Grundstück im Eigentum der Stadt Freiburg. Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan 2020 entwickelt.

2. Lage des Plangebiets / Verfahrensgebiet
Das Plangebiet (s. Anlage 1) beinhaltet eine Fläche von ca. 2,7 ha und wird begrenzt im Süden vom Friedhof St. Georgen im Norden vom Moosackerweg und im Westen von einer künftigen Stadtbahntrasse bzw. einer künftigen Wohnbebauung.
Das Gebiet soll in 2 Bauabschnitten entwickelt werden. Diese Bauabschnitte stehen im Zusammenhang mit der Verlagerung der Kleingärten aus den künftigen Bebauungsplangebieten Gutleutmatten West und Ost (s. Drucksache BA-07/031).
Östlich der künftigen Dauerkleingartenanlage bzw. der geplanten Stadtbahntrasse entwickelt die Stadt die Abrundungssatzung Westlich Besanconallee. Zwischen dieser künftigen Wohnbebauung und der Kleingartenanlage liegt die im Flächennutzungsplan 2020 dargestellte Verkehrsfläche einer künftigen Stadtbahntrasse.

3. Planerische Vorüberlegungen
Die Kleingartenanlage Moosacker soll als Ersatzanlage für die in Teilen zu Wohnbauzwecken entfallenden Gärten im Bereich von Gutleutmatten West und Gutleutmatten Ost dienen. Auf Grund zeitlicher Unterschiede bei der Umsetzung der Wohnbebauung in Gutleutmatten West und Ost wird auch die Herstellung der Kleingartenanlage Moosacker in zwei zeitlich voneinander getrennten Bauabschnitten stattfinden.
Als Ersatz für 89 entfallende Kleingärten im Bereich Gutleutmatten West werden zunächst im 1. Bauabschnitt ca. 45 neue Einzelgärten in der Anlage Moosacker entstehen. Diese werden bei Realisierung der Bebauung im Bereich Gutleutmatten Ost
und dem damit verbundenen Wegfall von insgesamt ca. 110 Gärten im 2. Bauabschnitt um weitere 55 Gärten auf insgesamt ca. 100 Gartenparzellen ergänzt.
Die insgesamt ca. 100 Gartenparzellen werden mit verschiedenen Größenzuschnitten den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen und finanziellen Möglichkeiten der Kleingärtner bzw. Kleingärtnergruppen Rechnung tragen. Es werden Parzellen mit einer Grundgesamtgröße von 180 m² - 200 m² (ca. 80 % der Gesamtanzahl), 200 m² - 250 m² (ca. 15 %), 250 m² und größer (ca. 5 %), angeboten.
Zur Eingrünung werden die bestehenden Baumreihen am Moosackerweg sowie am Weg nördlich des Friedhofes ergänzt bzw. verlängert. Auf der West- bzw. Ostseite der Kleingartenanlage wird eine Wildgehölzbepflanzung den Übergang der Gartenanlage zur freien Landschaft definieren. Darüber hinaus sind in der neuen Gartenanlage auch Flächen vorgesehen, die zur Errichtung von gemeinschaftlich genutzten Baulichkeiten (wie z. B. Vereinsheim, Bürogebäude, Materiallager) oder zur Bereitstellung von gemeinschaftlich genutzten Freiflächen (z. B. Schnittgutsammelstelle, Kinderspielplatz, Fest- oder Grillplatz) dienen.

4. Erschließung
Die neue Anlage wird über den bestehenden Moosackerweg erschlossen. Weitere Zugangsmöglichkeiten sind über die bestehen Landwirtschaftswege wie Schmalweg oder den Weg nördlich des Friedhofes gegeben. Die Hauptwege innerhalb der Anlage werden als Forstschotterwege angelegt. Die innere Erschließung zu den einzelnen Parzellen wird über Rasenwege, die von den angrenzenden Gartenpächtern zu pflegen sind, erfolgen.
Es ist vorgesehen, eine der jeweiligen Gartenanlagengröße angepasste Toilettenanlage zu errichten. Zum Betreiben der Brunnentechnik, der Toilettenanlage und ggf. für später zu errichtende Gemeinschafts- oder Büroräume (bei der Vereinsanlage) ist eine Stromversorgung notwendig. Für den 1. und 2. Bauabschnitt wird eine Parkplatzanlage für zunächst ca. 23 Kfz errichtet, die im Endausbau um weitere 27 Stellplätze auf insgesamt ca. 50 Stellplätze erweitert wird.

5. Herstellungskosten 1. Bauabschnitt
Zur Realisierung des 1. Bauabschnitts der Kleingartenanlage Moosacker werden ca. 300.000,00 € (Bruttobetrag) benötigt. Diese Kosten umfassen folgende Leistungen: Erschließung (Straßen- und Wegebau), Parkplatzanlage, Container (WC), Brunnenanlage und Wasserversorgung, Strom/Abwasser, Zaunbau, vegetationstechnische Bodenarbeiten, Bepflanzung, Vermessung sowie das Planungshonorar.

6. Umweltbelange
Am 28.03.2007 fand die Umwelterheblichkeitsprüfung als Scopingtermin zum Bebauungsplan statt. Folgende Ergebnisse sind festzuhalten (vgl. Anlage 2): Der Bebauungsplan erscheint umwelterheblich aufgrund zu erwartender Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Boden und Wasser. Hierfür müssen die Biotoptypen kartiert, die Einzelbäume erhoben sowie Gutachten zu Boden, Lärm, Luftschadstoffen und elektromagnetischen Feldern erstellt werden.
Der vorhandene Baumbestand soll in die Planung integriert werden. Es sind eine dezentrale Versickerung bzw. Zisternen vorzusehen. Die vorhandene Grundwasser- Messstelle ist zu erhalten. Das Schmutzwasser soll sachgerecht abgeleitet werden; falls möglich soll eine Kompostierung realisiert werden. Als Antrieb für Pumpen bzw. andere Gerätschaften für die Wasserversorgung wird Sonnenenergie oder Windenergie empfohlen.

7. Gebietsbezogene Probleme
Die Grundstücke befinden sich zum größten Teil im Eigentum der Stadt Freiburg.
Daher kann die Umsetzung des ersten Bauabschnittes zügig erfolgen. Im Bereich des 2. Bauabschnittes ist ein Grundstück in privatem Eigentum. Hier wird die Stadt kurzfristig Verhandlungen mit dem Eigentümer aufnehmen mit dem Ziel das Grundstück zu erwerben.
Die Kleingärten werden zur Verlegung der Kleingärten in dem künftigen Wohnbaugebiet "Gutleutmatten" benötigt. Planungsbegünstigte ist die Stiftungsverwaltung.
Die geplante Kleingartenfläche "Moosacker" mit ca. 1,5 ha hat einen dem Allgemeinen Grundvermögen zu erstattenden Bodenwert von rd. 225.000,00 € (15,00 €/m²). Mit der Stiftungsverwaltung als Begünstigte ist über eine Kostenübernahme / Beteiligung noch zu verhandeln.
An der Fläche "Moosacker" ist noch ein Privateigentümer beteiligt, von dem das Grundstück erworben werden soll. Dieses Grundstück hat eine Größe von 1.649 m², somit sind bei 15,00 €/m² Erwerbskosten von rd. 27.000,00 € zu kalkulieren.

8. Zeitplanung
Da das Projekt im zeitlichen Zusammenhang mit der Realisierung der Bebauung der Gutleutmatten steht, ist hier eine rasche Umsetzung erforderlich;
17.10.2007 Aufstellungsbeschluss
II. Quartal 2008 Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs im Bau- und Umlegungsausschuss mit anschließender Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
IV. Quartal 2008 Offenlagebeschluss
II. Quartal 2009 Satzungsbeschluss

Ansprechpartnerin ist Frau Küpper, Stadtplanungsamt, Tel.: 0761/201-4150.
- Bürgermeisteramt -

Quelle: Stadt Freiburg, "Ratsinformationssystem" (TOP 4):
Beschluss-Vorlage, Aufstellungsbeschluss, Anlagen zum Tagesordnungspunkt, und den Plan dazu

 
Edgar
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Registriert am: 19.07.2007


   


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