Lt. Verwaltungsgericht Berlin: Gebetsräume für Schüler !?

#1 von Edgar , 30.09.2009 03:09

Schule muss Muslim Gebetsraum bereitstellen (T-Online Nachrichten v. 29.09.2009)[/size]

Hier findet ihr weitere Angaben, welche die betroffene Berliner Schule auf ihrer Homepage veröffentlicht bzw. verlinkt hat. Hieraus einige kurze Zitate:

Zitat
Wolfgang Harnischfeger, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Schulleiter in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), fragte: "Was sollen wir tun, wenn an einer Neuköllner Schule 400 Muslime in der Pause beten wollen? Die Turnhalle räumen?"

Quelle: Hamburger Abendblatt v. 14.03.2008

Zitat
"Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird die Kluft zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen in dieser Stadt vertiefen", warnte Özcan Mutlu, bildungspolitischer Sprecher der Grünen. Die Vorgabe des Gerichts sei weltfremd. Viele Schulen hätten nicht die Möglichkeit, entsprechende Gebetsräume einzurichten. "Hinzu kommt, dass Gebetszeiten im islamischen Glauben stets variieren und es den Schulen unmöglich sein dürfte, auf derart religiös-weltanschauliche Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen", so Mutlu.
( ... )
Safter Cinar, Vorsitzender des Türkischen Elternvereins, geht davon aus, dass künftig mehr Schüler in der Schule beten wollen. "Grundsätzlich habe ich nichts dagegen", sagte er. "Klargestellt werden muss allerdings, dass, wenn sich die Eltern diesbezüglich auf das Grundgesetz berufen, sie andererseits auch verpflichtet sind, ihre Töchter am Sexualkunde- und Sportunterricht teilnehmen zu lassen." Die Schulen dürften es nicht mehr hinnehmen, wenn dies nicht geschehe.

Quelle: Berliner Morgenpost v. 13.03.2008


Zitat
Sehr geehrte Frau Burchardt,

im heutigen Tagesspiegel kann man lesen, dass Sie genötigt werden, muslimischen Schülern eigene Beträume zur Verfügung zu stellen.

Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ist eine einzige Katastrophe. Klagen Sie umgehend beim OVG dagegen! Schule hat ein neutraler Ort zu bleiben und eine freie und liberale Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn die Freiheit besteht, nicht durch religiöse Symbolhandlungen belästigt zu werden.

Achmet soll am Ort der Schule Deutsch und Mathe lernen, damit er später einen anständigen Beruf oder Ausbildung erhält. Tagsüber soll er lernen und arbeiten und abends, in seiner privaten Freizeit, kann er in einer Moschee oder sonstwo beten, so viel er will.

Und was ist mit Aische? Sie benötigt einen eigenen Raum, da sie ja getrennt von den musl. Jungs beten muss.

Sind dann schon zwei Räume, die die Schulleitung zur Verfügung stellen muß. ( ... )

Quelle: Eine E-Mail an die Schule


Sorry, liebes Verwaltungsgericht, aber das Urteil entbehrt in der Ausführung jedweder Plausibilität !!!
Begründung:
Wenn der Junge lt. Koran z. B. um 10:00 Uhr beten soll, die 'Große Pause' jedoch erst um 10:20 beginnt, dann müsste er seine Gebetszeit um 20 Minuten verschieben, was letztendlich bedeuten würde, dass er in der Konsequenz dieser dann auch bedenkenlos nach Schulschluss nachkommen könnte, da es ja gemäß seines Glaubens ohnehin 'zu spät' wäre ... Und wenn doch in der Pause - wann nimmt er dann sein Vesper ein ?

Zitat
[size=120]Sommerzeit macht Betraum überflüssig
Durch die Uhrumstellung verschieben sich die Gebetszeiten der Muslime. Ein Verfassungsrechtler kritisierte den Beschluss des Verwaltungsgerichts.

Kaum hat das Weddinger Diesterweg-Gymnasium eine Art Gebetsraum bereitgestellt, da scheint er schon wieder überflüssig geworden zu sein: Mit dem Beginn der Sommerzeit hat sich die vorgeschriebene Zeitspanne für das Mittagsgebet, die sich nach dem Sonnenstand richtet, um eine Stunde verschoben. Statt von etwa 12 bis 14.30 Uhr liegt sie jetzt von etwa 13 bis 15.30 Uhr – und endet damit deutlich nach dem Schulschluss des Jungen.

Islamexperten halten es daher – selbst bei strenger Auslegung der Vorschriften – nicht mehr für nötig, dass der Junge auf dem Schulgelände betet. Ob er nun tatsächlich darauf verzichtet, war gestern allerdings nicht zu erfahren. Es habe aber entsprechende Andeutungen gegeben, hieß es gestern.

Drei Wochen nachdem das Verwaltungsgericht es dem Weddinger Gymnasiasten Yunus M. mit Hinweis auf das Grundgesetz erlaubt hatte, auf dem Schulgelände zu beten, mehren sich kritische Stimmen. Da der Islam es eindeutig erlaube, Gebete aufzuschieben und später zusammenzufassen, sei das Beten in der Schule gar nicht zwingend nötig, sondern entspreche nur einer individuellen Auslegung, argumentiert etwa der renommierte Verfassungsrechtler Christian Graf von Pestalozza. Das Grundgesetz könne aber nicht dazu herangezogen werden, „individuell beliebige Varianten“ zu schützen, sondern nur, „den Standard zu sichern“, kritisiert der FU-Professor den Gerichtsbeschluss.

Die Ansicht Pestalozzas entspricht den Ausführungen von Islamvertretern. „Man kann Gebete nachholen“, erläutert etwa Usama El-Ammarine vom Zentralrat der Muslime in Köln. Er vermag überhaupt nicht zu sagen, wie viele Muslime die fünf Gebetszeiten tatsächlich einhalten. Es gebe jedenfalls verschiedene Ansichten der Gelehrten zur Verbindlichkeit der Gebetszeiten, sagte El-Ammarine auf Anfrage.

„Das Beten hat in der Schule nichts zu suchen“, steht für Giyasettin Sayan, den flüchtlingspolitischen Sprecher der Linkspartei, fest. Im Übrigen verweist er darauf, dass für Kinder und Jugendliche die strengen Gebetszeiten ohnehin nicht gelten würden.

Dem Vernehmen nach hat sich der Vater von Yunus M. auf eigene Faust entschlossen, vor Gericht zu gehen. Die Moschee, in der sich der Mann, ein zum Islam konvertierter Deutscher, meist aufhalte, habe sich erst im Nachhinein mit ihm solidarisiert, wird berichtet. „Sie hätten allerdings schon viel früher geklagt, wenn sie gewusst hätten, dass sie damit Erfolg haben könnten“, heißt es aus dem Umfeld.
Susanne Vieth-Entus

DER TAGESSPIEGEL BERLIN v. 02.04.2008

Das Urteil:

Angefügte Bilder:
Verwaltungsgericht Berlin (Seite 1).JPG   Verwaltungsgericht Berlin (Seite 2).JPG   Verwaltungsgericht Berlin (Seite 3).JPG  
 
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RE: Lt. Verwaltungsgericht Berlin: Gebetsräume für Schüler !?

#2 von Edgar , 12.09.2013 14:59

Und wieder einmal ein Gerichtsurteil zur Ausübung der Religionsfreiheit an deutschen Schulen.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied:
"Muslimische Mädchen müssen mitschwimmen"

Zu dem oben verlinkten Artikel der Badischen Zeitung der Kommentar:

Die Frage ist doch:

Was wollen eigentlich die 'betroffenen' Frauen, Mädchen und Jungen ?
Ist es wirklich deren Wille und Überzeugung aus 'Freien(!) Stücken', am Schwimmunterricht nicht teilnehmen zu 'dürfen' oder eine Burka tragen zu 'müssen' ?



Hierzu einige Links:

"In der Gesellschaft definierten die Männer, was Frauen dürfen - und was nicht." - SÜDDEUTSCHE - Zitat aus einem Artikel

"Im Land der Burkas boomt die Schönheitschirurgie" - DIE WELT

"Australische Muslime für Schleierverbot bei Polizeikontrollen" - CIBEDO

"Frankreich verbietet die Burka" - n-tv

"Frankreich: Erste Bußgelder nach Schleier-Verbot" - taz



RÜCKBLICK - "Gebetsraum an Schulen":

"Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin" - (auf "Langtext" klicken)

"Berlin will Gebetsräume an Schulen nicht dulden" - SPIEGEL ONLINE

"Gebetsraum-Streit geht weiter - Bleibt Berlin auf dem Teppich?" - n-tv

"Ein Ventil für religiöse Bedürfnisse" - Frankfurter Allgemeine

 
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