Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) zum Thema Verkehr 20.03.2008 ;
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der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein wichtiger Baustein eines ökonomisch effizienten, sozial angemessenen und ökologisch verträglichen Mobilitätsangebots. Der ÖPNV ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrssystems. Ohne diesen ließen sich die großen Verkehrsströme in der Fläche und hin zu den Ballungszentren nicht bewältigen.
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Die Bestellung des Nahverkehrs mit Bussen oder Nahverkehrszügen ist Aufgabe der Landkreise und der Bundesländer. Ein wichtiger Punkt dabei sind verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen. Der Bund leistet dafür mit rund 8,5 Milliarden Euro jährlich einen hohen Finanzbeitrag, der seit dem Regionalisierungsgesetz an die Länder gezahlt wird. Die Bundesländer und die Landkreise müssen in ihren Haushalten eigene Prioritäten für den öffentlichen Nahverkehr setzen.Ein Problem in Baden-Württemberg besteht darin, dass eine Vielzahl von Verkehrsverbünden existiert, die mit unterschiedlichem Angebot und auch nicht einheitlichen Tickets die Nutzung verkomplizieren. Die Anerkennung der BahnCard über die Strecken der DB AG hinaus, in Verbünden, bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen und bei regionalen Verkehrsbetrieben ist ein weiteres Problem. Die BahnCard wird bei allen Bahnbusgesellschaften anerkannt, soweit auf der Strecke der eigene Tarif des Unternehmens angewandt wird. Innerhalb von Verbünden und auf Gemeinschaftslinien mit anderen Verkehrsunternehmen gilt die BahnCard oft nicht. Das neue City-Ticket, mit dem man im Anschluss an eine Bahnreise kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiter fahren kann, gilt in 100 Städten in Deutschland, aber nicht in Waldshut.
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Thomas Bareiß (CDU) zum Thema Verkehr 01.03.2007 :
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in den vergangen Jahren hat der Bund den Ländern so genannte Regionalisierungsmittel zugewiesen, um damit den ÖPNV gerade im ländlichen Raum stärken.Baden-Württemberg hat diese Mittel zu 100 % in den ÖPNV investiert. Dadurch konnten Takte verkürzt, moderne Fahrzeuge angeschafft und auch im ländlichen Raum ein attraktives ÖPNV-Angebot geschaffen werden.Aufgrund der geltenden Rechtslage sind die Länder für die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel selbst verantwortlich und müssen keine Rechenschaft gegenüber dem Bund ablegen. Deshalb wurden in der Vergangenheit in anderen Bundesländern die Mittel zu Deckung allgemeiner Haushaltslöcher verwendet. Aufgrund dieses Missbrauchs hat der Bund die Regionalisierungsmittel gekürzt.
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Quelle: "Abgeordnetenwatch.de"