DIE Lösung für die "Basler Landstraße" und "Besançonallee"

#1 von Edgar , 18.05.2008 16:50

Jedes Fahrzeug ist für die Anwohner eine Belästigung, für die dort ansässigen Geschäftsleute sitzt jedoch ein potentieller Kunde darin ...

Deshalb unser 'Vorschlag zur Güte':

- Der Durchgangsverkehr über die "Basler Landstraße" (B 3) wird - abgesehen von Anliegern - nur Fahrzeugen bis 7,5 t gestattet; Hinweisschilder müssen rechtzeitig darauf hinweisen.

- Die "Besançonallee" wird verkehrsberuhigte Zone ab/bis Ortseingang (in Höhe der Zufahrt "Innere Elben").

- Die "Blumenstraße" wird 'gepflastert' und - Anlieger freie - "Spielstraße"; evtl. mit nur einem Gehweg, damit genügend Parkplätze eingerichtet werden können und die KundInnen der Einkaufsläden/Gaststätten/Praxen fortan nicht mehr 'gezwungen' sind, dort rechtswidrig zu parken. Ebenso wären - trotz alledem - in dieser Straße Parkuhren bzw. Anwohner-Plaketten vonnöten, um "Dauerparker" zu vermeiden. (Ein späteres "Ortszentrum" unter Einbeziehung der hinteren "Gäßle-Wiese" wäre denkbar.)

Dass Bussen die Durchfahrt der 'betroffenen' Straßen selbstverständlich nicht verwehrt wird, bedarf wohl keiner Erklärung !

Angefügte Bilder:
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 LKW Fahrverbot 7,5 t.jpg   Verkehrsschild (Smog).gif   Verkehrsschild (Spielstraße).gif   Verkehrszeichen - Lkw-Wegweiser.png 
 
Edgar
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