Jedes Fahrzeug ist für die Anwohner eine Belästigung, für die dort ansässigen Geschäftsleute sitzt jedoch ein potentieller Kunde darin ...
Deshalb unser 'Vorschlag zur Güte':
- Der Durchgangsverkehr über die "Basler Landstraße" (B 3) wird - abgesehen von Anliegern - nur Fahrzeugen bis 7,5 t gestattet; Hinweisschilder müssen rechtzeitig darauf hinweisen.
- Die "Besançonallee" wird verkehrsberuhigte Zone ab/bis Ortseingang (in Höhe der Zufahrt "Innere Elben").
- Die "Blumenstraße" wird 'gepflastert' und - Anlieger freie - "Spielstraße"; evtl. mit nur einem Gehweg, damit genügend Parkplätze eingerichtet werden können und die KundInnen der Einkaufsläden/Gaststätten/Praxen fortan nicht mehr 'gezwungen' sind, dort rechtswidrig zu parken. Ebenso wären - trotz alledem - in dieser Straße Parkuhren bzw. Anwohner-Plaketten vonnöten, um "Dauerparker" zu vermeiden. (Ein späteres "Ortszentrum" unter Einbeziehung der hinteren "Gäßle-Wiese" wäre denkbar.)
Dass Bussen die Durchfahrt der 'betroffenen' Straßen selbstverständlich nicht verwehrt wird, bedarf wohl keiner Erklärung !