75 Jahre Zwangs-Eingemeindung (1. April 1938)

#1 von Edgar , 21.08.2013 13:02

Anders als im Freiburger Ortsteil Ebnet, der im Jahre 1974 freiwillig "Statt Liebesheirat eine Vernunftehe" (Badische Zeitung v. 09.07.2013) einging, war anderen ehemals selbständigen Gemeinden, wie Freiburg - St. Georgen, die vor 75 Jahren "zwangs-eingemeindet" wuden, nicht zum Feiern zumute. Aber auch im schwäbischen Schramberg-Sulgen kommt anlässlich des bevorstehenden Jahrestages (1. April 1934) keine Freude auf - war es doch letztendlich ein NS-Diktat, einhergehend mit massivem Wiederstand der Gemeinde.

Selbst ein "Ortschaftsrat" wurde ihnen verwehrt, wohingegen der Karlsruher Stadtteil Durlach, wie auch Ebnet oder Lehen, Dank diesem doch noch einige Rechte und Entscheidungsmöglichkeiten für sich beanspruchen kann:

Zitat
Mit der Installation des Ortschaftsrates hat Durlach zwar seine Selbständigkeit bei weitem nicht zurückgewonnen, aber immerhin eine gewählte Interessenvertretung, die - wie etwa in Fragen des Verkehrs oder des Ortsbildes - beschränkte kommunalpolitische Entscheidungsrechte hat und über Haushaltsmittel verfügt. Dem Ortschaftsrat obliegt es nun, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Karlsruher Gemeinderat, die Interessen Durlachs zu wahren und zu konstruktiven Ergebnissen zu führen - ein stetiger Prozess, der von vielen Durlacher Bürgerinnen und Bürgern vor dem Hintergrund der ihnen nicht wohlgesonnenen historischen Ereignisse besonders kritisch begleitet wird.

Quelle: "Online-Portal für Durlach, Aue und Bergwald" (Durlacher.de)

Über die St. Georgener "Zwangsehe" erschienen lediglich zwei Artikel - in der Badischen Zeitung, sowie im St. Georgener Bote:[/size]

Zitat
St. Georgen –
75 Jahre bei Freiburg

[size=125]Ein Jubiläum ohne Jubel

Mit diesen Worten überschrieb der St. Georgener Bote in seiner Ausgabe 2/78 die Stimmung im Jahr 1978, als sich die Eingemeindungsverfügung zum 40. Mal jährte. In einem sehr ausführlichen Beitrag rekapituliert der namentlich nicht genannte Chronist die Vorgänge um diesen diktatorischen Akt, beschreibt seine Auswirkungen auf das Befinden der St. Georgener und die Entwicklung, die der Ort in seiner Rolle als Teil der Stadt Freiburg genommen hat. Einen Eingemeindungsvertrag, von dem gelegentlich die Rede ist, hat es nie gegeben. Vielmehr eine Verfügung, unterzeichnet vom Reichsstatthalter von Baden, Robert Wagner:
„Auf den Vortrag des Ministers des Innern vom 2. Februar 1938 Nr. 8079 bestimme ich: Die Gemeinde St. Georgen wird auf Grund des §15 Abs.1 DGO. in die Stadt Freiburg i. Br. eingegliedert. Die gegenseitigen Gemarkungsgrenzen werden aufgehoben. …“
In der 15 Punkte umfassenden Verfügung werden die Anordnungen für die Abwicklung getroffen. Die Bürger von St. Georgen erfuhren davon am 5. März in der Tageszeitung „Der Alemanne“. Die Verordnung trat zum 1. April 1838 in Kraft.
Die Gemeinde St. Georgen brachte 1620ha Fläche mit ein und etwa 3000 Einwohner. Sie war schuldenfrei und verfügte über ein Barvermögen von 100 000 Reichsmark. In der wirtschaftlich schwierigen Zeit nach dem 1. Weltkrieg hatte die Gemeinde unter ihrem modernen und weitsichtigen Bürgermeister Adolf Keller große Leistungen erbracht: sie baute eine Schule (Schönbergschule) mit Turn- und Festhalle sowie einem Volksbad im Keller des Schulgebäudes. (Für die Jüngeren: ein Volksbad stellte Duschen und Wannenbäder zur Verfügung, da die meisten Häuser über kein Bad verfügten.) Es folgte ein Freibad, ein gemeindeeigenes Wohnhaus und die Modernisierung der Wasserversorgung. Es war eine stattliche Mitgift, die St. Georgen in diese „Zwangsehe“ mitbrachte. Die Stadt Freiburg wuchs dadurch auf rund 8000 ha an und zählte 109 500 Einwohner. In ihrem Jahresbericht 1938 schreibt die Stadtverwaltung über die Eingemeindung:
„… Mit dieser Eingemeindung ist die Grundlage für die organische Entwicklung der Stadt nach Südwesten geschaffen worden, und es ist auch die Gewähr gegeben, daß der jüngste Vorort durch die planvolle Lenkung einer zielbewußten Stadtverwaltung in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht emporblühen wird und daß insbesondere der ländliche Charakter des alten Gemeinwesens in seiner heutigen Gestalt voll und ganz erhalten bleibt; denn die Stadt Freiburg ist stolz darauf, eine urwüchsige Bauernbevölkerung an den Grenzen des Stadtgebiets zu haben.“
Zu diesem Zeitpunkt war St. Georgen schon lange kein reines Bauerndorf mehr. Mit den Firmen Spohn und Knoll sowie den beiden Raimann-Betrieben, um nur die größten zu nennen, gab es schon eine beträchtliche Gewerbeansiedlung. Im Jahr 1938 beschäftigte Raimann 400 Mitarbeiter. Die Firma hatte sich 1904 in St.Georgen angesiedelt, weil sie in Freiburg keine Expansionsmöglichkeit hatte. Die Stadt Freiburg hatte damals nach Westen keine Entwicklungsmöglichkeiten und sie hatte
immer wieder versucht, die „groß Gmei“ vor ihren Toren zu umgarnen. Aber die St. Georgener wollten nicht, sie wollten selbständig bleiben.
Geschickt haben die Verantwortlichen der Stadt dann die Lage ausgenutzt, als auf den St. Georgener Allmendwiesen (heute Vauban) eine Kaserne gebaut werden sollte. Das könne eine dörfliche Gemeinde niemals stemmen. Damit stießen sie an höherer Stelle auf offene Ohren, denn vermutlich wollte man auch in Karlsruhe lieber eine Garnisonsstadt als ein Garnisonsdorf. Der Protest des St. Georgener Bürgermeisters Hermann Heer und der Gemeinderäte blieb ohne Erfolg. Interessant ist natürlich die Bilanz, die der Chronist 1978 nach 40 Jahren Eingemeindung zieht: die Bevölkerung ist auf ca. 10 000 Einwohner angewachsen, viele hundert ha Fläche wurden für Wohnungsbau und Gewerbegebiete verbraucht, weitere große Flächen für Straßen und Wege kamen dazu. Der bitterste Posten in der Bilanz: das von den St. Georgenern immer wieder geforderte Ortszentrum wurde nie verwirklicht. In einer Zeit, als die Fläche dazu noch unbebaut war (Hartkirchweg/ Cardinalweg) und die Planungen dafür nicht sehr schwierig gewesen wären, wurde mit den gar nicht ins Ortsbild passenden „Hochhäusern“ eine unwiederbringliche Chance vertan. „Die planvolle Lenkung einer zielbewussten Stadtverwaltung“ wurde nicht nur hier schmerzvoll vermisst. Um viele Selbstverständlichkeiten haben die Bürger lange kämpfen müssen: z. B. erhielten die Bewohner der Basler Landstraße erst 1976 einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation, der Bau der Einsegnungshalle wurde genau wie ein Jugendtreff immer wieder verschoben. Die Pläne für ein Hallenbad, Schulsportplätze, Realschule u.a. sind in den tiefen Schubladen der Amtsstuben verschwunden. Soweit der Chronist im Jahr 1978.

Welche Bilanz können wir heute ziehen?
Der Stadtteil ist weiter gewachsen, es wurde viel gebaut. Sogar der völlig neue Stadtteil Vauban ist auf alter St. Georgener Gemarkung entstanden. Was den eigentlichen Stadtteil betrifft, wird „die planvolle Lenkung einer zielbewußten Stadtverwaltung“ immer noch häufig vermisst, weshalb die Nachkommen der „urwüchsigen Bauernbevölkerung“ immer wieder aufmucken und Forderungen stellen. Es fehlt immer noch ein Ortszentrum, es fehlt eine weitsichtige, innovative Entwicklung in der Blumenstraße und an vielen anderen Orten. Ohne jahrelangen Kampf der Bevölkerung gäbe es kein Freibad mehr und eine Festhalle in traurigem Zustand. Ohne die Wachsamkeit der Bürger wäre das ehemalige Rathaus samt dem gesamten Stubenareal vermutlich schon an einen Investor verkauft und auch dieser letzte traditionsreiche Flecken der ursprünglichen Gemeinde verschwunden. Hier gibt es nun auf Grund des Bürgerengagements beim STELLProzess eine Chance, dem Stadtteil und seinen Bewohnern ein Zentrum für Kommunikation, Kultur und Vereine zu ermöglichen.
Es gibt auf der einen Seite das ehrliche Bemühen von Seiten der Stadtverwaltung, die Bürger in Entscheidungsprozesse einzubeziehen wie im STELL-Prozess. Nur wenige Monate später mussten die Bürger in der Diskussion um neue Stadtteile vernehmen, dass ein neuer Stadtteil St. Georgen-West nichts mit St. Georgen zu tun habe, da es jetzt um gesamtstädtische Belange gehe. Die Verwirklichung des neuen Stadtteils auf den letzten landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Schönberg und Mooswald wäre ein Schlag ins Gesicht der St. Georgener, denn nicht nur der letzte Rest des „ländlichen Charakters“ würde hier geopfert werden, sondern auch die Existenzen der verbliebenen Landwirte.
Wie steht es mit der „kulturellen Blüte?“ Viele engagierte Bürger in den Vereinen und Kirchengemeinden sorgen für ein reichhaltiges kulturelles Leben im Stadtteil. Wer mehr oder anderes will, muss „in die Stadt“ fahren. Mit dem Bus, denn leider fehlt auch immer noch eine direkte Straßenbahnlinie.
Die bedeutendste Erkenntnis ist aber wohl diese, dass bei den St. Georgenern bis heute ein Gefühl geblieben ist, dass das Geben und Nehmen zwischen St. Georgen und Stadt bis heute sehr ungleich verteilt ist. Es wäre zu wünschen, dass die zukünftige Stadtentwicklung den St. Georgener Belangen endlich die gebührende Beachtung schenkt.
Der 75. Jahrestag der Eingemeindung ist leider immer noch ein Jubiläum ohne Jubel.

Kie


Quelle: St. Georgener Bote, Heft 4/2013 v. 19.04.2013



Siehe zum Thema auch:

"75 Jahre (Zwangs-) Eingemeindung" im "Schrambergforum"

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Durlach - 75 Jahre 'Zwangseingemeindung'.pdf Freiburg - St. Georgen - 75 Jahre 'Zwangseingemeindung'.pdf
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 Eingemeindung keine Kultur (Schwarzw. Bote v. 07.06.2013).jpg   Einst Freiburger wider Willen (Badische Zeitung v. 10.04.2013).jpg   St. Georgen ist ein vernachlässigtes Kind (Bad. Zeitung v. 15.06.2013).jpg   St. Georgen lehnt sich auf (Freiburger Wochenbericht v. 05.06.2013.JPG 
 
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RE: 75 Jahre Zwangs-Eingemeindung (1. April 1938)

#2 von Edgar , 14.09.2013 01:24

Zitat
Eingliederung von St. Georgen in die Stadt Freiburg[/size]

Der Eingemeindungsvertrag

[size=130]Unterm 9. Februar 1938 hat der Reichsstatthalter Robert Wagner durch eine Entschließung die Eingliederung der Gemeinde St. Georgen in die Stadt Freiburg genehmigt, worüber unsere Leser durch einen Artikel in der Tagespost bereits unterrichtet worden sind. Nachstehend veröffentlichen wir nun den Wortlaut der Entschließung des Reichsstatthalters.

Der Reichsstatthalter in Baden
Nr. 311.

K a r l s r u h e , den 9. Februar 1938.

Eingliederung der Gemeinde St. Georgen in die Stadt Freiburg.

Auf den Vortrag des Ministers des Innern vom 2. Februar 1938 Nr. 8097 bestimme ich:

1.
Die Gemeinde St. Georgen wird auf Grund § 15 Abs. 1 DGO. in die Stadt Freiburg i. Br. eingegliedert. Die gegenseitigen Gemarkungsgrenzen werden aufgehoben.

2.
Im Stadtteil St. Georgen bleibt das bestehende Ortsrecht mit Ausnahme der Vorschriften über die Verfassung einstweilen in Geltung. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, hat die Ueberleitung so zeitig zu erfolgen, daß spätestens am 1. Oktober 1938 nur noch das Ortsrecht der Stadt Freiburg i. Br. gilt.

( ... )

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Eingemeindungsvertrag Freiburg - St. Georgen.pdf
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 Eingliederungsvertrag Freiburg - St. Georgen.jpg 
 
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RE: 75 Jahre Zwangs-Eingemeindung (1. April 1938)

#3 von Edgar , 20.09.2013 14:05

Zu der nächsten Kommunalwahl wollen gleich zwei 1974 freiwillig (!) eingemeindete Freiburger Ortsteile ihren Ortschaftsrat von derzeit 10 auf jeweils 12 Sitze erweitern:

- Munzingen (ca. 2 700 Einwohner und 6,8 qkm Fläche)

- Ebnet (ca. 2 500 Einwohner und 6,9 qkm Fläche)


Der Freiburger 'Ortschaft' St. Georgen (ca. 12 000 Einwohner und heute noch 10,7 von ursprünglich 16,2 qkm) bleibt dagegen aufgrund der 1938 von einem Reichsstatthalter angeordneten Zwangs-Eingemeindung in Ermangelung eines Ortschaftsrates jedwede Einflussnahme auf politische Entscheidungen verwehrt ..


Zitat
Im Hinblick darauf, dass es anderen Gemeinden in Baden-Württemberg gelungen war, zwangsverordnete Eingliederungen nach dem Niedergang der Gewaltherrschaft rückgängig zu machen, stellt sich die Frage, warum das in St. Georgen niemand versucht hat. Nach Einschätzung Georg Kochs, Jahrgang 1933, der Gespräche mit längst verstorbenen Zeitzeugen in Erinnerung hat, "war einfach niemand da, der das in die Hand genommen hat. Adolf Keller wurde angesprochen, aber gebrochen von der Amtsenthebung hatte er sich total zurückgezogen. Andere engagierte und aktive Bürger waren im Zweiten Weltkrieg gefallen oder hatten sich wegen ihrer Mitgliedschaft in der NSDAP zu verantworten."

Als Versäumnis bezeichnet Koch, dass der Eingemeindungsvertrag, der von der Gemeinde St. Georgen nie unterzeichnet worden ist, später nicht auf eine rechtsstaatliche Grundlage gestellt wurde. "Man hätte ihn überarbeiten und die Interessen unseres Ortes fixieren sollen", meint er, "vieles mussten wir erkämpfen."

[/size]
[size=115]Quelle: Einst Freiburger wider Willen - Vor einem Dreivierteljahrhundert wurde St. Georgen, damals größte Umlandgemeinde, nach Freiburg zwangseingemeindet. (Badische Zeitung v. 10.04.2013

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Landesrecht-BW.de - Verwaltungsgemeinschaft, Ortschaftsrat etc..pdf
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 Baupläne ärgern Ebneter Räte (Bad. Zeitung v. 20.09.2013).JPEG   Munzinger Rat soll wachsen (Bad. Zeitung v. 13.09.2013).jpg   St. Georgen - Amtliches Einwohnerbuch 1928-29.jpg 
 
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RE: 75 Jahre Zwangs-Eingemeindung (1. April 1938)

#4 von Edgar , 09.11.2013 14:05

Wie passt das zusammen ?[/size]

Zusage:

Zitat
Gesprächsrunde mit Gemeinderatsmitgliedern

Anfang Oktober traf sich der Vorstand des Bürgervereins (1.–3. Vorsitzende(r)) zu einem weiteren „Quartalsgespräch zu St. Georgener Themen mit Vertretern der Gemeinderatsfraktionen. Auf Einladung des Bürgervereins waren Wendelin Graf von Kageneck (CDU), Renate Buchen (SPD), Ulrike Schubert (UL), Herta König (FDP) und Hansjörg Sandler (CDU) gekommen. Timothy Simms (Grüne) musste kurzfristig absagen.

( ... )

Der BV forderte, wie auch schon bei der Stadtverwaltung vorgebracht, die baldige Durchführung
einer Machbarkeitsstudie, als Grundlage für die dringend notwendige Trassensicherung. Hierzu sicherten die Gemeinderäte zu, mit eigenen Nachfragen bei der Stadtverwaltung unterstützend tätig zu werden.

Quelle: St. Georgener Bote Heft 20/2013



Absage:

Ergebnis des Änderungsantrages OZ 328 ("um die Planung Stadtbahn St. Georgen zu ermöglichen") aufgrund der Diskussionsthemen im "Beteiligungshaushalt 2013-2014"

- "Machbarkeitsstudie für Stadtbahn St. Georgen" und

- "Wann bekommt der Freiburger Stadtteil St. Georgen endlich einen Straßenbahnanschluß ?"


Zitat
Fortgang

Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen

Zu diesem Thema haben Fraktionen des Gemeinderates einen Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf der Verwaltung gestellt:

Antrag Grüne Alternative Freiburg: OZ 328

Beschluss

Der Antrag der Grünen Alternative Freiburg wurde in 2. und 3. Lesung mehrheitlich abgelehnt

Quelle: Ratsinformationssystem - 6. und 8. Sitzung des Hauptausschusses (18.03.2013 und 20.03.2013)



[size=150]Vielleicht doch noch einen Ortschaftsrat oder nach dem "Opfinger Modell" Ortschaftsrat UND Bürgerverein ?

Angefügte Bilder:
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 Die ganze Bandbreite des dörflichen Lebens Bad. Zeitung v. 09.11.2013).jpg 
 
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RE: 75 Jahre Zwangs-Eingemeindung (1. April 1938)

#5 von Edgar , 09.11.2013 14:47

Seit etwa 40 Jahren wünscht sich auch der Freiburger Stadtteil St. Georgen ein "Bürger- Kultur- und Vereinshaus". Am 16.10.2013 durften die Bürgerinnen und Bürger wieder einmal ihre Wünsche hierzu äußern mit dem Ergebnis, dass die Kosten hierfür (Umgestaltung des "Stubenareals") ca. 10 Millionen Euro betragen würden ... Man könne jedoch versuchen, die Vorgaben für dieses Areal zu ändern, um anschließend vom Land einen Zuschuss von 60 % zu erhalten, was jedoch "Jahre dauern" würde.

Und so dürfen die Bürgerinnen und Bürger St. Georgens - wie in all den Jahren zuvor ("Beteiligungshaushalte", "Stadtteilleitlinien", und "Bürgergesprächen mit dem OB oder den Gemeinderatsfraktionen") - auch weiterhin ihre Wünsche auf bunte Kärtchen schreiben ...

Angefügte Bilder:
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 Bürgerbeteiligung - Wunschliste (16.10.2013).jpg 
 
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RE: 75 Jahre Zwangs-Eingemeindung (1. April 1938)

#6 von Edgar , 27.11.2013 23:40

Der Begriff "Zwangseingemeindung" wurde erstmals in einem Antwortschreiben des damaligen Oberbürgermeisters von Freiburg an seinen Baden-Badener Amtskollegen verwandt.[/size]

Zu dem nachfolgenden Text:

Nach der heutigen Rechtschreibung steckt er voller 'Fehler': Das in der Quelle vorkommende "daß" schreibt sich inzwischen "dass", "müßte" "müsste", "bewußt" "bewusst" usw.

Zitat
Diktatur des Dritten Reiches (1933-1945)

1. ABSETZUNG BÜRGERMEISTER KELLERS (1933)

Am Karsamstag 1933 erschien eine Abordnung Braunhemden im Rathaus und stellt Bürgermeister Keller die Frage, ob er in die Partei eintreten wolle. Auf sein kurzes, aber bestimmtes „Nein“ erklärte man ihn für abgesetzt und verjagte ihn aus seinem Amt. Durch Verfügung des Innenministeriums Karlsruhe vom 20.4.1933 wurde ein kommissarischer Bürgermeister bestimmt, bis die Partei dann einen Ortsansässigen ernannte.
Damit stand Bürgermeister Keller buchstäblich auf der Straße. Erst eine Amtszeit von 10 Jahren machte ihn pensionsberechtigt. Diese blieb aber durch die eilige Absetzung um wenige Wochen unterschritten, so daß er keinen Pfennig mehr für seine Arbeit bekam und froh sein mußte, daß er für 100 Mark im Monat die Raiffeisenbank verwalten durfte. Als zur Amtseinsetzung des neuen Bürgermeisters das Rathausglöcklein läutete, kamen dem aufrechten Mann die Tränen. Es blieb ihm nicht erspart, auch in den folgenden Jahren noch Undank und Anfeindung zu erfahren. Auch die Familie hatte viel darunter zu leiden. Immer wieder aber wußte er die Seinen zu trösten: „Ihr werdet sehen, das hält nicht lang, das kommt wieder anders.“
Er behielt recht. Als 1945 der ganze Spuk zu Ende ging, fehlte es nicht an Stimmen, die Bürgermeister Adolf Keller wieder an die Spitze einer selbständigen Gemeinde St. Georgen sehen wollten. Aber der 66jährige lehnte ab. Zu viel hatten diese 12 Jahre auf ihn geladen, als daß er noch einmal das Amt auf sich nehmen wollte. So blieb er bis zu seiner Krankheit auf der Bank tätig. Am 24. August 1951 starb er und wurde auf dem hiesigen Friedhof begraben. St. Georgen ehrte sein Andenken durch die Benennung des Adolf-Keller-Weges.

2. EINGEMEINDUNG ST. GEORGENS (1938)

Unter dem Druck der NS-Diktatur erfolgte am 1. April 1938 die zwangsweise Eingeendung St. Georgens in die Stadt Freiburg.
Bereits 1937 hatte die Stadt, ohne zu fragen, ihre Kasernen auf St. Georgener Gemarkung gebaut, anschließend auch die dazugehörige Kanalisation mitten durch den Ort geführt; den Anwohnern in St. Georgen wurde dabei nicht gestattet, ihre eigene Kanalisation anzuschließen. Bei der Eingemeindungsfeier führte der Freiburger Oberbürgermeister u. a. die hohen Kosten, die der Stadt durch die Kanalisation entstanden waren, als Grund für die Eingemeindung an.
Als bekannt wurde, daß die Stadt Freiburg beim „Reichsstatthalter“ in Karlsruhe einen Antrag auf Eingemeindung St. Georgens gestellt hatte, war es für Gegenmaßnahmen schon zu spät. Wohl reisten noch drei Parteigenossen, darunter zwei Gemeinderäte, nach Berlin, um durch Vorsprache beim Innenministerium die Einverleibung zu verhindern, doch war der Antrag der Stadt bereits genehmigt.
Das ganze, zum Schein gesetzliche, Eingemeindungsverfahren mutet als bloßes Theater an. Auch die Grußworte des Freiburger Oberbürgermeisters klingen kaum glaubwürdiger: „Wenn Freiburg mit der Eingemeindung von St. Georgen einen Zuwachs erhielt, so bedeutet das nicht, daß nun wieder eine Landgemeinde ‚geschluckt‘ wurde, um sie zu verstädtern, sondern das bedeutet, da die Stadt mit dem Land eine weitere Verbindung eingegangen ist, um es durch eine verantwortungsbewußte Raumordnung und durch die Aufstellung eines guten Bebauungsplanes von der ungesunden Verstädterung, die zweifellos bei ihrer weiteren Selbständigkeit eingetreten wäre, zu schützen.“
Die Freiburger Stadtverwaltung zeigte sich großzügig und übernahm die Kosten für einen Festakt mit Bewirtung am Samstag, den 23. April 1938, in der St. Georgener Festhalle. Es heißt zwar, daß es hauptsächlich Haslacher gewesen seien, die sich den kostenfreien Wein munden ließen. Doch fehlten St. Georgener Vereine und Bürger keineswegs bei der Programmgestaltung, ebensowenig die üblichen Sprüche, daß sich die „St. Georgener Volksgenossen und Volksgenossinnen der historischen Stunde bewußt“ seien und „erkennen, daß sich jedermann der neuen Zeit unterordnen muß“ 93
Was in St. Georgen nach dem ruhmlosen Unrechtsakt noch an Rechten verblieb, waren zwei von der NS-Partei bestimmte Ratsherren im Freiburger Stadtrat, dazu ein „Ortsbauernführer“ und ein Gemeindesekretär.
Mit 1620 ha erhielt die Stadt bei der Eingemeindung einen Zuwachs, der rund ein Fünftel der Gesamtfläche Freiburgs ausmacht. Davon waren schon vorher 374 ha Eigentum der Stadt, nämlich das Städtische Rieselgut; die Stadt hatte ein Stück Wald beim Schlatthof dafür in Tausch gegeben (heißt noch heute der „Tauschwald“). Mehrfach hatte die Stadt versucht, durch Erwerb einiger Grundstücke einen Zugang zu diesem Gelände zu schaffen; dann hätte sie das Rieselgut „ausmarken“, d. h. ins Stadtgebiet einverleiben können. Die umsichtige Gemeindeverwaltung von St. Georgen aber wußte das zu verhindern, damit ihr die jährliche Grundsteuer von ca. 6000.—Mark aus der Stadtkasse erhalten blieb.

2. ZEITGESCHICHTLICHES IN ST. GEORGEN

Wenn heute viel von dem Unrecht, das damals im sog. Dritten Reich geschehen ist, beschönigt oder gar ungeschehen gemacht werden soll, so stehen dagegen geschichtliche Tatsachen, die um der Wahrheit willen nicht verschwiegen werden dürfen. Damit soll nicht neue Anklage gegen die Verantwortlichen von damals erhoben werden – es muß endlich Friede sein! Aber es muß der jungen Generation die Wahrheit gesagt werden zur ernsten Mahnung; denn das Unrecht von damals darf sich nie mehr wiederholen! Und den wenigen mutigen Zeugen, die in der allgemeinen Verwirrung noch klaren Sinn bewiesen, darf hier ein ehrendes Gedächtnis gesetzt sein.
Merkwürdig liest es sich im St. Georgener Wochenblatt, wenn die Leitung der NSDAP-Ortsgruppe St. Georgen, die örtliche Vertretung der Staatsmacht also, ihre Wähler zur Volksabstimmung am 29. März 1936 aufruft, dem Führer die Stimme zu geben „für Ehre, Freiheit und Frieden“, und dann drohend fortfährt: „Wenn heute gewisse Schwätzer in gegenpropagandistischer Absicht gegen Volk und Staat in ihrer bekannten feigen und meuchelmörderischen Handlungsweise gegen unsern Führer arbeiten und vielleicht noch gar von einem ‚Krieg‘ zu erzählen wissen, dann müssen wir einmal gründlich gegen solche Subjekte Front machen. Unser Führer gibt der ganzen Welt ein Friedensangebot von 25 Jahren...“ (drei Jahre später begann Hitler den Krieg.)
In der nächsten Nummer, nach der Wahl, meldet die Ortsgruppenleitung einen 100%igen Wahlgang in St. Georgen und fährt fort: „Es hat leider auch wieder Menschen in St. Georgen gegeben, die gegen den Führer gestimmt oder Einzelne, die überhaupt nicht gewählt haben, von den Kranken, die nicht transportfähig waren, sehen wir selbstverständlich ab. 52 Menschen, die mit einer Volksgemeinschaft nichts mehr zu tun haben, Menschen, die kein Vaterland mehr kennen, genau wie die fahrenden Zigeuner, weilen in unserem Kreis von St. Georgen. Wir wollen aber Euch wirklich keine Kritik halten, die schlechteste ist noch viel zu gut, aber eines steht fest, daß Ihr durch Eure Machenschaften und Euer seitheriges Auftreten erkannt seid.“ Die häßliche Schimpftirade beschäftigt sich dann mit dem Beispiel eines pensionierten Staatsbeamten (der Name wurde nicht genannt, aber natürlich wußte die ganze Gemeinde, wer gemeint war). Zwei Autos wurden nach ihm in Bewegung gesetzt, um ihn – vergeblich – zur Wahl zu bringen. Der Artikel schließt dann mit dem Aufruf „weiter für Frieden, Freiheit und Ehre“ .


Quelle: Hans Stärk, Freiburg - St. Georgen, Freiburg 1964
Diese Chronik erschien im Herder-Verlag; finanziert wurde der Druck jedoch ausschließlich von ihm selbst.
Er war Stadtpfarrer in St. Georgen und veröffentlichte sein Werk "Mit kirchlicher Druckerlaubnis des Erzbischöflichen Odinariats Freiburg im Breisgau, 10. Mai 1964"


Zitat
Die Eingemeindung kann nicht ungeschehen gemacht werden, und es gibt keine Möglichkeit, dieser Entwicklung Widerstand entgegenzusetzen.


Quelle: Hans Stärk, Chronik Freiburg - St. Georgen – Festschrift zur Einweihung des Kindergartens 1967


Die oben genannten Bücher sind leider vergriffen, weshalb ich die noch bei Meier Druck & Verlag erhältliche Chronik St. Georgens von Walter Schlatterer nur auszugswise kurz zitiere:

Zitat
Die Eingemeindung von St. Georgen

"Friburg kunnt zu Sant Jerge !" So hörte man in den Märztagen des Jahres 1938, dem schicksalhaften Jahr in der 1200jährigen Geschichte der damaligen Gemeinde St. Georgen im Breisgau, manchen St. Georgener scherzhaft sagen. Der Ausspruch war jedoch kein fröhlicher Scherz, sondern bittere Ironie der enttäuschten St. Georgener Bevölkerung.
( ... )
In der Zwischenzeit war der Kasernenbau begonnen worden. Man setzte St. Georgen die Pistole auf die Brust. Geländeerschließung und Kanalisierung, die von der Gemeinde zu tragen waren, beliefen sich auf 600 000 Reichsmark. Der St. Georgener Gemeinderat konnte sich für die Übernahme dieser Kosten nicht entscheiden. Die Stadt Freiburg hatte auf diese Gelegenheit gewartet und war sofort bereit, diese Kosten, natürlich mit dem Hintergedanken der Eingemeindung, sofort zu übernehmen. Dabei wurde verschwiegen, daß 75 % dieser Kosten der Reichsfiskus übernahm. Zu diesem Zeitpunkt war die Gemeinde schuldenfrei und hatte sogar 100 000 Reichsmark bar in der Kasse. ( ... )


[size=115]Quelle: Walter Schlatterer, St. Georgen im Breisgau, Freiburg 1986

 
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RE: 75 Jahre Zwangs-Eingemeindung (1. April 1938)

#7 von Edgar , 01.12.2013 20:13

Sozusagen ein Lehrstück über "Pressefreiheit":

Freiburger Stadtanzeiger Nr. 111 v. 25. April 1938 (S. 3 ff)

 
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