Eltern- und Kindergeld - BundespolitikerInnen antworten

#1 von Edgar , 25.07.2008 19:43

Wie in meiner "Werbung" für die Internetseite von "Abgeordnetenwatch" bereits als theoretisch möglich beschrieben, hier einige praktische Beispiele (werden noch ergänzt):

"Familie "

Zitat
24.07.2008
Frage von
Edgar Haas

Betrifft: Eltern- und Kindergeld - sozial gerechte (Um-) Verteilung

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi.

Staatliche, finanzielle Hilfen oder Zuschüsse sind stets vom Einkommen/Rücklagen der Antragsteller abhängig - nur nicht das Kindergeld.

Wäre es nicht sinnvoller und sozial gerechter, dies zu ändern, indem man eine ’Einkommens-Obergrenze’ hierfür festlegt und sich ansonsten die Regelhöhe – wie bewährt – auch weiterhin einzig an der Reihenfolge der Geburten orientiert?

Darüber, dass das "Erziehungsgeld" gestrichen wurde und jetzt beim "Elterngeld" die ´Sozialleistungen´ genau anders herum berechnet werden, d. h., dass die sog. ´Besserverdiener´ bis zu 1.800 €/Monat, ´Geringverdiener´ jedoch nur einen Bruchteil hiervon erhalten, möchte ich mich an dieser Stelle lieber erst gar nicht ´auslassen´ ...

Für Ihre Bemühungen sowie Ihr Verständnis bedanke ich mich bestens im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Edgar Haas

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25.07.2008
Antwort von
Dr. Gregor Gysi

Sehr geehrter Herr Haas,

es gab eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Kinder gleich zu behandeln sind und nicht nach dem Einkommen ihrer Eltern. Darauf basiert wohl, dass das Kindergeld unabhängig von der Einkommenslage der Eltern gezahlt wird.

Allerdings haben Sie völlig Recht, dass der Bundestag, d. h. Union und SPD eine gigantische Umverteilung beim Elterngeld vorgenommen haben. Die Zeit des Bezuges wurde gekürzt, dafür aber wurden die Leistungen an Besserverdienende erhöht. Diejenigen, die wenig verdienen, bekommen den gleichen Betrag, nämlich 300 €, aber nicht mehr 24 Monate lang, sondern nur noch 12 bzw. 14 Monate lang. Mit der Kürzung der Leistung an diese Personen wurde es ermöglicht, anderen 1.800 € pro Monat zu bezahlen. Das ist nicht hinnehmbar. Allerdings ist es so, dass das Grundgesetz keine Gleichbehandlung der Erwachsenen - im Unterschied zu Kindern - fordert.

Wir werden diesbezüglich aktiv bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

Antwort v. Herrn Dr. Gregor Gysi, MdB, Berlin, DIE LINKE - (Homepage) - (Schnellste Antwort !)


Zitat
31.07.2008
Antwort von
Dr. Annette Schavan (Leider 'nur' per E-Mail)

Sehr geehrter Herr Haas,

ich danke Ihnen für Ihre Nachrichten vom 25. Juli 2008, die ich gern beantworte.

( s. in diesem Forum den Beitrag "Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren ? " )

Hinsichtlich Ihrer zweiten Anfrage ist sich die Bundesregierung einig, dass der Nutzen für Familien – vor allem für Kinder – bei den öffentlichen Familienleistungen im Mittelpunkt stehen muss. Dabei geht es um viel mehr als nur das Kindergeld. In Deutschland leben 18 Millionen Kinder. Für jedes wendet der Staat durchschnittlich 400 Euro im Monat auf. Er zahlt Kindergeld und gewährt Eltern Ermäßigungen bei der Einkommensteuer. Er finanziert die Jugendhilfe, gibt Zuschüsse an Kindergärten und befreit Kinder von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, indem sie über ihre Eltern mitversichert sind. Wenn der Staat Familien unterstützt, hilft das besonders jenen mit geringem Einkommen. Sie profitieren im Verhältnis zum Einkommen am meisten.

Die Bundesregierung hat im Frühjahr dieses Jahres Beschlüsse über Zukunftsinvestitionen für Familien gefasst und festgestellt, dass jeder Euro, den wir in den Ausbau der Kinderbetreuung stecken, gut investiert ist. Denn er bedeutet eine direkte Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien in unserem Land.

Zur Unterstützung unserer Familien ist ein Mix aus Geld- und Infrastrukturleistungen notwendig. Familien mit kleinen Einkommen brauchen gezielte Hilfen, beispielsweise den Kinderzuschlag oder das Kindergeld. Beim Kinderzuschlag hat die Union durchgesetzt, dass ab dem 1. Oktober 2008 einheitliche und deutlich niedrigere Einkommensgrenzen für die Auszahlung des Kinderzuschlags gelten werden. Um das Kindergeld wird es gehen, wenn der Finanzminister im Herbst den Bericht zum Existenzminimum vorlegt. Hier werden wir uns mit Nachdruck für eine Erhöhung einsetzen.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.
Ihre Annette Schavan

Antwort v. Frau Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung, Ulm, CDU - (Homepage)
Bis 2005 Ministerin für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg


Zitat
31.07.2008
Antwort von
Rita Schwarzelühr-Sutter

Sehr geehrter Herr Haas,

vor 1996 war das Kindergeld schon einmal eine Sozialleistung, die nur an Familien mit mittleren und geringen Einkünften gezahlt wurde. Nach entsprechenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, das Kindergeld in das Steuersystem zu überführen. Nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichts erfordert der Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, dass der Aufwand für Kinder im Steuerrecht umfassend berücksichtigt werden muss. Der Gesetzgeber sei demnach verpflichtet, Familien mindestens in Höhe der maximalen Wirkung einer steuerlichen Freistellung des Aufwandes für Kinder finanziell zu fördern. Wenn wir heute also ein nach Einkommen gestaffeltes Kindergeld als Sozialleistung des Staates wieder einführen wollten, müssten wir parallel dazu die steuerlichen Vorteile für Spitzenverdiener, zumindest in einem erheblichen Umfang, weiter gewähren. Unter dem Strich würde sich an der von Ihnen zu Recht kritisierten geltenden Rechtslage kaum etwas ändern.

Wenn man aber für alle Familien ein Kindergeld mindestens in Höhe der maximalen Wirkung von kindbezogenen Steuerfreibeträgen einführen wollte, wäre das ein finanzieller Kraftakt, der mit Blick auf alle Staatsausgaben, insbesondere mit Blick auf notwendige Zukunftsinvestitionen, zur Zeit meines Erachtens nicht verantwortbar wäre. Rechnerisch wäre dazu ein monatliches Kindergeld in Höhe von zurzeit 230 Euro erforderlich. Dafür müsste der Staat mehr als 10 Milliarden Euro zusätzlich jährlich aufwenden.

Als zielführender erachte ich den Vorschlag des SPD-Präsidiums vom 9. Juni 2008. Danach wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten den Familienleistungsausgleich so umgestalten, dass der Staat im Ergebnis alle Kinder mit einem gleich hohen Kindergeld fördert. Dazu wollen wir die Freibeträge für Kinder im Steuerrecht so umgestalten, dass sie künftig bereits ab dem ersten Euro Wirkung entfalten und nicht erst für Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener. Mit diesem Vorschlag wollen wir Ihren Wunsch nach der Schaffung von sozialer Gerechtigkeit beim Kindergeld erfüllen. Jedes Kind soll dem Staat in Zukunft gleich viel wert sein.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass auch das Elterngeld sozial gerecht ausgestaltet ist. Wir wollten damit vor allem Berufsausstiegsfallen für Frauen verhindern und haben deshalb den Elterngeldbezug auf grundsätzlich maximal 12 Monate für ein Elternteil begrenzt. Für die sehr wenigen Spitzenverdienerinnen und -verdiener unter den jungen Eltern haben wir das Elterngeld auf 1.800 Euro begrenzt. Ersetzt wird mit dem Elterngeld nur das tatsächlich durch die Geburt eines Kindes wegfallende Einkommen. Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen erhalten dagegen das Mindestelterngeld zusätzlich. Geringverdienerinnen und -verdiener bekommen eine höhere prozentuale Erstattung des wegfallenden Einkommens. Auch gering verdienende freiberuflich Tätige profitieren vom Elterngeld. Für Mehrkindfamilien gibt es einen Geschwisterbonus.

Wir haben mit unseren Erhöhungen beim Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und BAföG sowie der besseren steuerlichen Berücksichtigung von Betreuungskosten und haushaltsnahen Dienstleistungen das finanzielle Fundament von Familien gestärkt. Diese Säule unserer Familienpolitik werden wir auch in Zukunft ausbauen. Bereits im Herbst diesen Jahres planen wir auf der Basis der Daten des Existenzminimumsberichts weitere Kindergelderhöhungen. Daneben setzen wir auf mehr und bessere Bildungs- und Betreuungsangebote und machen uns für mehr Familienfreundlichkeit in der Gesellschaft, insbesondere bei Arbeitgebern, stark.

Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB

Antwort v. Frau Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB, Waldshut, SPD - (Homepage)


Zitat
06.08.2008
Antwort von
Sibylle Laurischk

Sehr geehrter Herr Haas,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit dem Elterngeld ist ein Systemwechsel vollzogen von einer zweijährigen einkommensabhängigen Sozialleistung hin zu einem grundsätzlich kürzeren Elterngeld mit Einkommensersatzfunktion. Damit wird nun nicht mehr an die Bedürftigkeit von Familien angeknüpft, sondern an das Einkommen des letzten Jahres vor dem Bezug des Elterngeldes. Die FDP-Bundestagsfraktion begleitete die Einführung des Elterngeldes kritisch und legte ihre Auffassung in einem eigenen Entschließungsantrag (BT-Drs. 16/2809) nieder, in dem u.a. darauf hingewiesen wurde, dass 155.000 Familien mit einem Einkommen unter 30.000 Euro brutto durch die Einführung des Elterngeldes schlechter gestellt wurden als beim Erziehungsgeld.
Soziale Leistungen des Staates knüpfen in der Regel an eine Bedürftigkeit an. Das Kindergeld in Deutschland gilt jedoch nicht als Sozialleistung, sondern soll einen Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums der Kinder bilden und ist kann daher nicht an eine Einkommenshöhe gekoppelt werden. Das Kindergeld ist daher nicht in Sozialgesetzen, sondern im Einkommenssteuergesetz geregelt. Inwieweit eine Familienförderung allein dadurch fairer und gerechter ausgestaltet wäre, wenn das Kindergeld aus dem Steuerrecht ausgekoppelt würde, wäre zu prüfen. Die FDP setzt sich dafür ein, dass den Familien mehr Netto vom Brutto-Gehalt bleibt. Wir haben auf unserem Bundespartei in München ein Steuerkonzept verabschiedet, das einfach, niedrig und sozial ist: Das Nettokonzept der FDP mit einem Dreistufentarif bei der Steuer. Die Einführung eines Grundfreibetrages von 8.000 Euro auch für Kinder würde für viele Familien bedeuten, dass sie keine Einkommenssteuer zahlen müsste. Das Kindergeld soll nach dem Beschluss des Bundesparteitages auf 200 Euro pro Kind und Monat angehoben. Unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale und der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen wäre eine vierköpfige Familie noch bei einem Familieneinkommen von 40.700 Euro steuerfrei.
Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Laurischk

Antwort v. Frau Sibylle Laurischk, MdB, Offenburg, FPD - (Homepage)


Zitat
13.08.2008
Antwort von
Hans-Christian Ströbele

Sehr geehrter Herr Haas.

Zunächst bitte ich um Nachsicht, daß ich Sie soeben in einer anderen Antwort irrtümlich mit "Frau " angesprochen habe. Aber ich kenne eine Frau und deshalb hat sich die Verwechselung bei der Anrede eingeschlichen.

Nun meine Antwort auf Ihre Frage zum Kindergeld.
Auch hier teile ich grundsätzlich Ihre Auffassung. Besserverdienende Anwaltskollegen haben mich immer wieder darauf hingwiesen, daß es wenig Sinn mache, an eine Familie gleich viel Kindergeld zu zahlen, die über ein monatliches Einkommen von 7.000,- oder mehr Euro verfüge. Es waren von dieser staatlichen Wohltat selbst Betroffene.

Deshalb würde die von Ihnen vorgeschlagene Einkommens-Obergrenze Sinn machen.
Dagegen wird eingewandt, das Bundesverfassungsgericht verlange eine Gleichbehandlung aller Kinder. Deshalb sei eine Obergrenze rechtlich nicht haltbar.

Mir leuchtet diese Argumentation nicht ein.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele

Antwort v. Herrn Hans-Christian Ströbele, MdB, Berlin, GRÜNE - (Homepage)


Zitat
07.10.2008
Antwort von
Oskar Lafontaine

Sehr geehrter Herr Haas

DIE LINKE vertritt die Auffassung, dass staatliche Leistungen für Kinder immer einkommensunabhängig von den Eltern stehen müssen. Gerade das neu eingeführte Elterngeld ist ein Beleg für die soziale Ungerechtigkeit der Bundesregierung.

Freundliche Grüße

Thomas Lutze
Mitarbeiter Oskar Lafontaine

Antwort v. Herrn Herrn Oskar Lafontaine, MdB, Saarbrücken, DIE LINKE - (Homepage)


Zitat
05.11.2008
Antwort von
'Ursula von der Leyen' (war leider nur per E-Mail möglich)

Sehr geehrter Herr Haas,

Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen dankt Ihnen für Ihre E-Mail vom 18. Oktober 2008.
Leider ist es ihr aufgrund ihrer zahlreichen Aufgaben nicht möglich, Ihre Anfrage persönlich zu beantworten. Aus diesem Grund hat sie mich gebeten, Ihnen zu schreiben.

Sie schlagen vor, den Anspruch auf Kindergeld von der Höhe des Einkommens abhängig zu machen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf bei der Besteuerung von Eltern ein Einkommensbetrag in Höhe des Existenzminimums einschließlich des Betreuungs- und Erziehungsbedarfs ihrer Kinder nicht besteuert werden, weil Eltern mit unterhaltsberechtigten Kindern generell finanziell weniger leistungsfähig sind als Personen ohne Kinder mit gleich hohem Einkommen.

Den Vorgaben der Freistellung des Existenzminimums wird durch Kindergeld und Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung) Rechnung getragen.

Im laufenden Jahr wird stets Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Das Kindergeld ersetzt somit den Abzug der Freibeträge für Kinder bei der Lohnsteuerberechnung. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer prüft das Finanzamt dann von Amts wegen, ob damit das Existenzminimum der Kinder steuerfrei bleibt. Ist dies nicht der Fall, werden die Freibeträge für Kinder vom Einkommen abgezogen und das gezahlte Kindergeld mit der steuerlichen Auswirkung der Freibeträge verrechnet.

Ein genereller Ausschluss von höheren Einkommensgruppen bei der Zahlung des Kindesgeldes ist daher nicht möglich. Auch Eltern mit höherem Einkommen müssen für das Existenzminimum ihrer Kinder aufkommen.

Sie sind der Meinung, dass durch das neue Elterngeld Eltern mit niedrigem Einkommen gegenüber Eltern mit hohem Einkommen benachteiligt werden.

Das Elterngeld hat einen anderen Ansatz als das Erziehungsgeld.

Kernelement des Elterngeldes ist die dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen.
Das Elterngeld vermindert somit den Einkommenswegfall, der dadurch entsteht, das Eltern nach der Geburt des Kindes ihre Erwerbstätigkeit verringern oder unterbrechen, um ihr Kind zu betreuen.
Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten in den zwölf Monaten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, mindesten jedoch 300 Euro im Monat.

Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld.

Liegt das durchschnittliche Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes unter 1000 Euro, wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozent. Somit werden Familien mit niedrigem Einkommen besonders gefördert.

Wurde vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit ausgeführt, besteht Anspruch auf den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Beate Günther


Antwort aus dem Amt der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, CDU - (Es gibt leider keine 'persönliche' Homepage von Frau von der Leyen)


Zitat
28.11.2008
Antwort von
Fritz Kuhn

Sehr geehrter Herr Haas,

nach der Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss das elterliche Einkommen steuerlich in der Höhe des sachlichen Existenzminimums sowie in Höhe der Mehrbelastung für die kindliche Ausbildung freigestellt werden. Dies wird durch den Steuerfreibetrag für Kinder sichergestellt. Für Familien die nur wenig oder keine Einkommensteuer zahlen bedeutet diese Freibetragsregelung aber keinen zusätzlichen finanziellen Vorteil. Diese Familien erhalten als Ausgleich Kindergeld. Insofern ist das Kindergeld an das Einkommen der Eltern gekoppelt. Familien mit hohem Einkommen erhalten kein Kindergeld, profitieren jedoch finanziell vom Kinderfreibetrag. Dieser verfassungsgerichtlich definierte finanzielle Vorteil liegt für Spitzenverdiener deutlich über der Höhe des Kindergelds. Mit dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden ist dieser Effekt nicht vereinbar, wobei das Schließen dieser Gerechtigkeitslücke nicht einfach ist. Ein Absenken des Steuerfreibetrags für Kinder ist aus verfassungsrechtlichen Gründen wohl nicht möglich. Eine Anhebung des Kindergeldes auf das Niveau der finanziellen Wirkung dieses Steuerfreibetrags hätte Mehrausgaben im zweistelligen Milliardenbereich zur Folge. Zur Lösung dieses Problems könnte die Einführung einer Kindergrundsicherung nach einkommens- oder bedarfsorientierten Kriterien beitragen, wie wir sie in unserer Fraktion derzeit diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Kuhn

Antwort v. Herrn Fritz Kuhn, MdB, Heidelberg-Weinheim, GRÜNE - (Homepage)


Einige Abgeordnete 'lassen' antworten[/size]
was aber der Idee "Abgeordnetenwatch.de" keinen Abbruch tut:

Zitat
08.10.2008
Frage von
Edgar Haas

Sehr geehrter Herr Lutze.

Davon, dass Abgeordnete des Bundestages die (teilweise) Flut an Anfragen über "Abgeordnetenwatch.de" nicht persönlich beantworten können, gehe ich aus.

Was mich jedoch interessieren würde, ist, ob Sie Ihre Antworten nebst den Anfragen Herrn Lafontaine vorlegen und von ihm ´absegnen´ lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Edgar Haas

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08.10.2008
Antwort von
Oskar Lafontaine

Sehr geehrter Herr Haas,

Oskar Lafontaine bekommt alle Fragen vorgelegt. Er ließt sie alle persönlich und gibt mir als seinem Mitarbeiter Stichpunkte und Formulierungsvorschläge für die Beantwortung. Darauf hin wird die Antwort formuliert und an abgeordnetenwatch.de zugesandt. Wir machen diese Verfahren gern transparent und stehen auch dazu. Deshalb steht bei der Antwort auch immer der Autor und nicht der Abgeordnete darunter. Eine persönliche Antwort durch Oskar Lafontaine ist bei der Vielzahl der Fragen leider nicht möglich. Neben diesem Forum bekommt Oskar Lafontaine täglich sehr viel Post und eMails, die auch nach diesem Verfahren beantwortet werden. Und er hat bei seiner Funktion als Partei- und Fraktionsvorsitzender der LINKEN sehr viele Termine und Aufgaben wahrzunehmen, die in diesem Umfang auf die meisten anderen Abgeordneten nicht zukommen.

Freundliche Grüße,

Thomas Lutze
Mitarbeiter Oskar Lafontaine

ps. Diese an Thomas Lutze gestellte Frage und die Antwort wurde Oskar
Lafontaine nicht vorgelegt.

Antwort v. Herrn Herrn Oskar Lafontaine (Herrn Thomas Lutze), MdB, Saarbrücken, DIE LINKE - (Homepage)


[size=120]Lesenswert:

WIKINEWS: "Jedes sechste Kind in Deutschland ist arm"

Protokoll des Deutschen Bundestages v. 29. September 2006

Protokoll des Deutschen Bundestages v. 30. März 2006

WIKINEWS: "Ursula von der Leyen"

 
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RE: Eltern- und Kindergeld - BundespolitikerInnen antworten

#2 von Edgar , 06.10.2008 19:00

Hier eine interessante Statistik zum Thema:

Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 9/2008:

Elterngeld in Baden-Württemberg – Bilanz des ersten Jahres[/size]



Ein Verdacht drängt sich auf:
[size=115]"Sozial-Darwinistische Zuchtwahl" !?!



Dass der Science-Fiction Roman "1984" von George Orwell lange noch vor diesem Datum Realität wurde, war schon erschreckend;
dass sich 'unser' Staat jedoch ganz offen an die "Schöne neue Welt" von Aldous Huxley herantastet, ist beschämend ...

Kurz ein Zitat aus "Der Sturm" von William Shakespeare (1564 - 1616)
in englischer Sprache

Zitat
MIRANDA. O, wonder!
How many goodly creatures are there here!
How beauteous mankind is! O brave new world
That has such people in't!

in deutscher Übersetzung

Zitat
MIRANDA. O Wunder!
Wie viele feine Geschöpfe sind hier beysammen!
Wie schön ist das menschliche Geschlecht! O brave neue Welt,
Die solche Einwohner hat!

Quelle: Gutenberg.org

Siehe auch SPIEGEL ONLINE - KULTUR

 
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RE: Eltern- und Kindergeld - BundespolitikerInnen antworten

#3 von Edgar , 06.10.2008 19:05

Gibt es das "Mutter-Kind-Projekt" noch ???

Wer weiß etwas darüber ???

 
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RE: Eltern- und Kindergeld - BundespolitikerInnen antworten

#4 von Nörgler , 07.10.2008 20:38

Neidisch oder was?

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RE: Eltern- und Kindergeld - BundespolitikerInnen antworten

#5 von Edgar , 08.10.2008 11:43

Diese Problematik jetzt auf “Sozialneid“ zu reduzieren, wäre nun doch zu ’billig’!

Die Eltern meiner Kinder haben beide studiert, und auch sie besuchen sog. ’weiterführende’ Schulen.
Aber vor allem: SIE SIND WUNSCHKINDER !!! (Niemand hat uns zu dieser Entscheidung mit Geld ködern müssen !)


Zitat
Auf einer Bank am Rande eines großen Sandkastens.
SORGENVOLLE MUTTER: “Bekommen Sie auch Elterngeld?“
DURCHGESTYLTE MUTTER: “Ja. Leider. Die Differenz zu meinem früheren Gehalt fehlt uns schon. Wenn mein Mann nicht sehr gut verdienen würde, wüsste ich nicht, wie ich mit 1.800 EURO über die Runden kommen sollte. – Und Sie ?“
SORGENVOLLE MUTTER: “Mir wurden 300 EURO bewilligt.“
DURCHGESTYLTE MUTTER: (innerer Monolog) “Nach Abzug der Kosten für ein Au-Pair-Mädchen* und einer stundenweisen Haushaltshilfe habe ich immerhin noch etwa dreimal so viel übrig, als ihr insgesamt überhaupt zur Verfügung steht!“


(Den Büchner hätten sie ob solcher Widerworte noch aus dem ’Ländle’ gejagt ... )

Zitat
*)
1. monatliches Taschengeld für Au-Pair in Deutschland 260,00 Euro.
2. gesetzlich vorgeschriebenen Au-pair-Versicherung, Stand: Anfang 2007
(Policen ab 21,00 Euro bis 49,00 Euro pro Monat, wobei einzelne Anbieter eine teilweise Rückvergütung der Beiträge in Aussicht stellen).
( ... )
Zu beachten sind auch die Ausgaben für Verpflegung und Unterbringung des Au-Pair sowie Strom und Heizkosten.
( ... )
Setzen Sie Ihre Kinderbetreuungskosten steuerlich ab! Ihr Steuerberater wird Sie zur Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten umfassend informieren.

Quelle: AU-PAIR-AGENTUR-CHANCE

 
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RE: Eltern- und Kindergeld - BundespolitikerInnen antworten

#6 von Edgar , 28.03.2009 04:16

 
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